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An der Delegiertenversammlung des HEV Kanton Zürich bedauerte
ein Votant, dass manch ein Hauseigentümer es gelegentlich aus
kurzfristigem Interesse an Solidarität mit anderen Hauseigentümern
mangeln lasse. Bedauerlicherweise lässt sich das nicht bestreiten. |
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Konkret monierte er, dass Auskünften
von Vermietern über Mieter oft nicht
zu trauen sei. Dabei geht es weniger um
das Schlechtmachen ehemaliger Mieter als
um das Gegenteil. Tatsache ist, dass es
Mieter gibt, die man lieber heute als morgen
wieder los wäre. Tatsache ist aber
auch, dass es rechtlich alles andere als
einfach ist, dies durchzusetzen. Entschliesst
sich so ein Mieter von sich aus, nach einer
neuen Wohnung Umschau zu halten, ist
die Wahrscheinlichkeit gross, dass sich das
Problem ohne Beschreiten des Rechtsweges
löst – und erst noch schneller und
billiger. Eine ehrliche Auskunft über die
Reibereien mit dem Mieter würden wohl
die Aussichten, dass er eine neue Wohnung
bekommt, verschlechtern, und so
werden Mieterauskünfte hie und da
«geschönt».
Bei allem Verständnis für die Zwickmühle,
in welcher sich der Vermieter befindet,
kann ein solches Verhalten natürlich nicht
gebilligt werden. Es führt dazu, dass man
guten Mieterauskünften generell nicht
mehr traut. Zudem läuft jeder Gefahr,
selber einmal Opfer einer derartigen
Falschauskunft zu werden. Auf die Dauer
wäre es daher für alle besser, sachlich korrekte
Auskünfte zu erteilen. Natürlich wäre
es schön, wenn ein Aufruf diesem Übel
tatsächlich abhelfen könnte. Wenn dem
aber so wäre, würden wir schon lange in
einer Welt leben, in welcher es keine Übel
mehr gibt. Das soll uns selbstverständlich
nicht davon abhalten, an unsere Mitglieder
zu appellieren, lieber keine als eine unrichtige
Auskunft zu erteilen. Eine Selbstverständlichkeit,
an die wir aber nur ungern
erinnern. |
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Zuverlässige Referenzen
Mehr dürfte den Auskunftsuchenden
vielleicht ein Tipp nützen: Falls Sie an der
Eignung eines Wohnungssuchenden Zweifel
haben, fragen Sie ihn nach früheren
Vermietern. Diesen dürfte es leichter fallen,
objektiv Auskunft zu erteilen. Weitere
erfahrungsgemäss zuverlässige Auskünfte
können überdies bei Nachbarn oder Mitmietern
eingeholt werden. Ebenfalls empfehlenswert:
Hauswärte.
Was Informationen über die finanzielle
Situation des Mietinteressenten anbelangt,
kann sich eine Rückfrage beim
Arbeitgeber lohnen oder bei den Steuerund
Betreibungsämtern der letzten
Wohnorte. Darüber hinaus gibt es kommerzielle
Auskunfteien, wie Cresura,
Creditreform und andere. Jede dieser Personen
oder Institutionen wird aber naturgemäss
nur in beschränktem Umfang
Auskünfte erteilen können – zeitlich und
örtlich. |
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