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HEV 7/2008 Inhaltsverzeichnis
In eigener Sache

     
  Solidarität unter Hauseigentümern  
     
  Wider das Sankt Florian-Prinzip  
  * Paco Oliver  
     
  An der Delegiertenversammlung des HEV Kanton Zürich bedauerte ein Votant, dass manch ein Hauseigentümer es gelegentlich aus kurzfristigem Interesse an Solidarität mit anderen Hauseigentümern mangeln lasse. Bedauerlicherweise lässt sich das nicht bestreiten.  
     
  Konkret monierte er, dass Auskünften von Vermietern über Mieter oft nicht zu trauen sei. Dabei geht es weniger um das Schlechtmachen ehemaliger Mieter als um das Gegenteil. Tatsache ist, dass es Mieter gibt, die man lieber heute als morgen wieder los wäre. Tatsache ist aber auch, dass es rechtlich alles andere als einfach ist, dies durchzusetzen. Entschliesst sich so ein Mieter von sich aus, nach einer neuen Wohnung Umschau zu halten, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass sich das Problem ohne Beschreiten des Rechtsweges löst – und erst noch schneller und billiger. Eine ehrliche Auskunft über die Reibereien mit dem Mieter würden wohl die Aussichten, dass er eine neue Wohnung bekommt, verschlechtern, und so werden Mieterauskünfte hie und da «geschönt».
Bei allem Verständnis für die Zwickmühle, in welcher sich der Vermieter befindet, kann ein solches Verhalten natürlich nicht gebilligt werden. Es führt dazu, dass man guten Mieterauskünften generell nicht mehr traut. Zudem läuft jeder Gefahr, selber einmal Opfer einer derartigen Falschauskunft zu werden. Auf die Dauer wäre es daher für alle besser, sachlich korrekte Auskünfte zu erteilen. Natürlich wäre es schön, wenn ein Aufruf diesem Übel tatsächlich abhelfen könnte. Wenn dem aber so wäre, würden wir schon lange in einer Welt leben, in welcher es keine Übel mehr gibt. Das soll uns selbstverständlich nicht davon abhalten, an unsere Mitglieder zu appellieren, lieber keine als eine unrichtige Auskunft zu erteilen. Eine Selbstverständlichkeit, an die wir aber nur ungern erinnern.
 
     
  Zuverlässige Referenzen
Mehr dürfte den Auskunftsuchenden vielleicht ein Tipp nützen: Falls Sie an der Eignung eines Wohnungssuchenden Zweifel haben, fragen Sie ihn nach früheren Vermietern. Diesen dürfte es leichter fallen, objektiv Auskunft zu erteilen. Weitere erfahrungsgemäss zuverlässige Auskünfte können überdies bei Nachbarn oder Mitmietern eingeholt werden. Ebenfalls empfehlenswert: Hauswärte.
Was Informationen über die finanzielle Situation des Mietinteressenten anbelangt, kann sich eine Rückfrage beim Arbeitgeber lohnen oder bei den Steuerund Betreibungsämtern der letzten Wohnorte. Darüber hinaus gibt es kommerzielle Auskunfteien, wie Cresura, Creditreform und andere. Jede dieser Personen oder Institutionen wird aber naturgemäss nur in beschränktem Umfang Auskünfte erteilen können – zeitlich und örtlich.
 
     
  * lic. iur., Redaktor «Zürcher Hauseigentümer»  
 
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