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HEV 7/2008 Inhaltsverzeichnis
Inkasso

     
  Das Wichtigste über Betreibungen bei
Mietverhältnissen
 
         
  Alessandra Perella
RA lic. iur.
Alessandra Perella,
Rechtsberatung/
Prozessführung
HEV Zürich
  Welche Forderungen
kann man betreiben?

Es können nur Ansprüche auf Geldzahlung oder Ansprüche auf Sicherstellung betrieben werden. In Bezug auf das Mietverhältnis können also Mietzinsforderungen, Nebenkosten, Schadenersatzansprüche betrieben werden. Nicht zu vergessen sind natürlich auch die aufgelaufenen Verzugszinsen. Auch die Einzahlung der Kaution auf ein Bankkonto kann betrieben werden, wird aber meist nicht sinnvoll sein, wenn auch noch Mietzinse ausstehend sind. Dann empfiehlt es sich, direkt diese in Betreibung zu setzen.
 
     
  Wo muss man den Mieter betreiben?
Grundsätzlich ist das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners zuständig. Juristische Personen (AG, GmbH etc.) sind an ihrem Sitz zu betreiben. Den kann man aus dem Handelsregisterauszug in Erfahrung bringen (vgl. www.zefix.ch).
 
     
  Wie leitet man eine Betreibung ein?
Für das Betreibungsbegehren stellen die Betreibungsämter Formulare zur Verfügung. Wenn man diese benutzt, entfällt das Risiko, dass wichtige Angaben vergessen werden.
 
     
  Wer trägt die Betreibungskosten?
Die Betreibungskosten sind vom Gläubiger vorzuschiessen. Schlussendlich trägt aber der Schuldner die Betreibungskosten.
 
     
  Wen darf man betreiben?
Grundsätzlich kann nur der Mieter betrieben werden; nur dieser haftet für den Mietzins. Weder ein Untermieter noch ein Ehegatte, der nicht im Mietvertrag als Partei aufgenommen wurde, kann für ausstehende Mietzinse betrieben werden. Nur wenn mehrere Mietzinsschuldner gegeben sind, können diese gleichzeitig betrieben werden.
 
     
  Was ist ein Rechtsvorschlag?
Mit dem Rechtsvorschlag kann der Schuldner eine Betreibung stoppen. Er hat 10 Tage Zeit seit Erhalt des Zahlungsbefehls. Der Gläubiger muss dann diesen Rechtsvorschlag beseitigen. Es gibt drei Arten, wie man dies machen kann: mit einer provisorischen Rechtsöffnung, mit einer definitiven Rechtsöffnung oder mit einer Forderungsklage. Eine provisorische Rechtsöffnung ist möglich, wenn eine schriftliche Schuldanerkennung vorliegt, wie dies ein Mietvertrag ist. Eine definitive Rechtsöffnung ist möglich, wenn man ein rechtskräftiges Urteil oder Urteilssurrogat hat. Ist beides nicht gegeben, so muss die Rechtsöffnung mit einer Forderungsklage bei der Schlichtungsbehörde verlangt werden.
 
     
  Was muss man tun, nachdem die
Rechtsöffnung erteilt wurde?

Da nun der Zahlungsbefehl rechtskräftig ist, kann man das Fortsetzungsbegehren stellen. Dazu kann man ebenfalls ein Formular des Betreibungsamtes benutzen.
 
     
  Wie lange und in welcher Höhe kann das
Einkommen eines Schuldners gepfändet werden?

Dem Schuldner wird das Existenzminimum belassen. Nur was darüber ist, kann gepfändet werden. Die Pfändung für zukünftiges Einkommen ist längstens für die Dauer eines Jahres zulässig.
 
     
  Was ist das Retentionsrecht?
Das Retentionsrecht besteht nur für Miet- oder Pachtzinsforderungen von Geschäftsräumen. Bei Wohnungen besteht diese Möglichkeit nicht. Durch die Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses wird die Vollstreckung der Forderungen schon vor Einleitung der Betreibung sichergestellt. Dieses Begehren ist ebenfalls beim Betreibungsamt zu stellen. Wurde ein Retentionsverzeichnis aufgenommen, so wird der Schuldner in seiner Verfügungsbefugnis dieser Gegenstände eingeschränkt. Der Gläubiger muss aber dann innert Frist die Betreibung einleiten, ansonsten die Retention dahinfällt.
 
 
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