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HEV 8/2008 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Mietrechtsrevision – zurück auf Feld 1?
  Das geltende Mietrecht wird seit Jahren kritisiert. Insbesondere die Koppelung der Mieten an den Hypothekarzins wird als unbefriedigend befunden. Die Vorstellungen gingen aber immer so weit auseinander, dass alle bisherigen Revisionsversuche scheiterten. Ende letzten Jahres hiess es, die Standpunkte von Vermietern und Mietern seien sich so nah wie nie zuvor. Aufgrund eines Kompromisses zwischen den Verbänden schickte der Bundesrat einen Revisionsentwurf in die Vernehmlassung.
Grundlage des Kompromisses ist ein neues Mietzinssystem, mit dem die Mieten der Teuerung zu 100% angepasst werden dürften. Beide Seiten waren dabei zu Konzessionen bereit, um im gegenseitigen Einverständnis ein solches Gesamtpaket zu erzielen. Wer dem in den Medien als Überraschungserfolg des Bundesrates gepriesenen Kompromiss nicht recht traute, sieht sich nun leider bestätigt. Der Mieterverband fordert nämlich, dass Mieten und Nebenkosten aus dem für die Mietzinsgestaltung anzuwendenden Lebenskostenindex herausgelöst werden.
Der Lebenskostenindex zeichnet sich dadurch aus, dass er die Preisentwicklung anhand eines Warenkorbes misst, welcher die wichtigsten von den privaten Haushalten konsumierten Waren und Dienstleistungen beinhaltet. Auswahl und Gewichtung dieser Preisentwicklungen erfolgen entsprechend der durchschnittlichen Ausgaben der privaten Haushalte in der Schweiz, wie dies auch international üblich ist. Mietzins und Nebenkosten sind darin mit 25,2% der grösste Posten. Diesen nicht zu berücksichtigen, müsste zu einer grotesken Verzerrung führen. Ein besonderer Index für die Mieten würde den Lebenskostenindex als Grundlage vieler Kalkulationen generell in Frage stellen. Sollte es sich durchsetzen, dass für verschiedene Bereiche verschiedene Lebenskostenindizes zur Anwendung kämen, wäre ein unüberschaubarer Wildwuchs verschiedenster Indizes zu befürchten, ohne allgemeingültige Aussagekraft. Von einem Lebenskostenindex im bisherigen Sinne könnte keine Rede mehr sein. Die Grundlage, auf welcher der Kompromiss zustande kam, würde somit willkürlich verändert.
Ich werde auf keinen Fall lockerlassen, bis die Einhaltung des eingegangenen Kompromisses gewährleistet oder die ganze Revision vom Tisch ist. Es geht auch nicht an, dass Mietervertreter zusätzlich zum Revisionspaket auf parlamentarischem Wege alle möglichen Verschärfungen des Mietrechts verlangen. Damit macht sich der Mieterverband als Verhandlungspartner unglaubwürdig.

Albert Leiser
 
     
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