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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich |
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Mietrechtsrevision – zurück auf Feld 1? |
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Das geltende Mietrecht wird seit Jahren
kritisiert. Insbesondere die Koppelung der
Mieten an den Hypothekarzins wird als
unbefriedigend befunden. Die Vorstellungen
gingen aber immer so weit auseinander,
dass alle bisherigen Revisionsversuche
scheiterten. Ende letzten Jahres hiess es, die
Standpunkte von Vermietern und Mietern
seien sich so nah wie nie zuvor. Aufgrund
eines Kompromisses zwischen den Verbänden
schickte der Bundesrat einen Revisionsentwurf
in die Vernehmlassung.
Grundlage des Kompromisses ist ein
neues Mietzinssystem, mit dem die Mieten
der Teuerung zu 100% angepasst werden
dürften. Beide Seiten waren dabei zu Konzessionen
bereit, um im gegenseitigen Einverständnis
ein solches Gesamtpaket zu
erzielen. Wer dem in den Medien als Überraschungserfolg
des Bundesrates gepriesenen
Kompromiss nicht recht traute, sieht
sich nun leider bestätigt. Der Mieterverband
fordert nämlich, dass Mieten und Nebenkosten
aus dem für die Mietzinsgestaltung
anzuwendenden Lebenskostenindex herausgelöst
werden.
Der Lebenskostenindex zeichnet sich
dadurch aus, dass er die Preisentwicklung
anhand eines Warenkorbes misst, welcher
die wichtigsten von den privaten Haushalten
konsumierten Waren und Dienstleistungen
beinhaltet. Auswahl und Gewichtung
dieser Preisentwicklungen erfolgen entsprechend
der durchschnittlichen Ausgaben der
privaten Haushalte in der Schweiz, wie dies
auch international üblich ist. Mietzins und
Nebenkosten sind darin mit 25,2% der
grösste Posten. Diesen nicht zu berücksichtigen,
müsste zu einer grotesken Verzerrung
führen. Ein besonderer Index für die Mieten würde den Lebenskostenindex als Grundlage
vieler Kalkulationen generell in Frage
stellen. Sollte es sich durchsetzen, dass für
verschiedene Bereiche verschiedene Lebenskostenindizes
zur Anwendung kämen, wäre
ein unüberschaubarer Wildwuchs verschiedenster
Indizes zu befürchten, ohne
allgemeingültige Aussagekraft. Von einem
Lebenskostenindex im bisherigen Sinne
könnte keine Rede mehr sein. Die Grundlage,
auf welcher der Kompromiss zustande
kam, würde somit willkürlich verändert.
Ich werde auf keinen Fall lockerlassen,
bis die Einhaltung des eingegangenen Kompromisses
gewährleistet oder die ganze
Revision vom Tisch ist. Es geht auch nicht
an, dass Mietervertreter zusätzlich zum
Revisionspaket auf parlamentarischem
Wege alle möglichen Verschärfungen des
Mietrechts verlangen. Damit macht sich der
Mieterverband als Verhandlungspartner
unglaubwürdig.
Albert Leiser |
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