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Der Regierungsrat führt ein neues Modell zur teilweisen
Mitfinanzierung von Schallschutzfenstern bei Liegenschaften an
Staatsstrassen, die von Strassenverkehrslärm über dem Immissionsgrenzwert
betroffen sind, ein. Der Bund wird ebenfalls einen
Beitrag leisten. Die Kosten des Kantons werden zu einem grossen
Teil durch Einsparungen kompensiert. |
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Der Kanton Zürich beabsichtigt, an den
Einbau von Schallschutzfenstern teilweise
bereits ab Lärmbelastungen über dem
Immissionsgrenzwert einen freiwilligen
Beitrag zu leisten. Dies gilt bei bestehenden,
an Staatsstrassen liegenden Gebäuden
und findet im Rahmen einer Vereinbarung
im Lärmschutz mit dem Bund statt. Streng
nach Gesetz sind derartige Massnahmen
erst bei Überschreitungen des höher liegenden
Alarmwerts vorgeschrieben. Der
Bund übernimmt einen Anteil der Kosten,
falls der Strassenbesitzer – in diesem
Fall der Kanton – Schallschutzfenster bereits
ab Immissionsgrenzwert-Überschreitungen
mitfinanziert.
Die Lärmreduktion sollte eigentlich an
der Quelle ansetzen. Gerade innerorts, wo
die häufigsten Grenzwertüberschreitungen
auftreten, sind solche Massnahmen jedoch
sehr schwer umsetzbar. So sind beispielsweise
lärmarme Strassenbeläge wenig
wirksam und Massnahmen wie Lärmschutzwände
stossen immer häufiger auf
Widerstand der Anwohner oder sind mit
dem Ortsbild nicht vereinbar. Der Einbau
von Schallschutzfenstern findet hingegen
eine hohe Akzeptanz. Die bisherige Regelung,
wonach der Staat erst bei Überschreitung
des Alarmwerts die Kosten für
Lärmschutzmassnahmen übernimmt, hatte
zur Folge, dass viele Betroffene im Bereich
zwischen Immissionsgrenzwert und Alarmwert
ohne jede Schallschutzmassnahmen
dem Lärm ausgesetzt waren. |
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Bund beteiligt sich an Kosten
Ein Finanzierungsmodell für die geplanten
Massnahmen wurde ausgearbeitet.
Danach entstehen dem Kanton durch die
freiwilligen Beiträge an Schallschutzfenster
bei Liegenschaften, die Lärm-Immissionen
zwischen dem Immissionsgrenzwert und
dem Alarmwert ausgesetzt sind, zwar
Mehrkosten, die aber durch die Einsparungen
bei den umstrittenen Lärmschutzwänden
zu einem grossen Teil kompensiert werden
können.
Der Kanton wird je nach Lärmbelastung
zwischen 100 und 350 Franken der Einbaukosten
rückerstatten. In diesen Fällen beteiligt
sich der Bund mit 200 Franken pro
Fenster. Ist der Alarmwert überschritten,
bezahlt der Kanton die gesamten Kosten, wird aber vom Bund mit 400 Franken
pro Fenster unterstützt. Die Regelung gilt
auch für Schallschutzfenster an Strassen
von überkommunaler Bedeutung in den
Städten Zürich und Winterthur. Schallschutzmassnahmen
an kommunalen Strassen
fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden
und werden vom Kanton nicht
unterstützt. Hingegen beteiligt sich der
Bund an den Kosten von kommunalen
Strassen der Städte Zürich und Winterthur,
wenn diese als Anlagehalter selber einen
städtischen Beitrag leisten. |
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Weiteres Vorgehen
Die Fachstelle Lärmschutz wird die Einzelheiten
zur Erlangung eines Kantonsoder
Bundesbeitrags an Schallschutzfenster
in einer technischen Richtlinie regeln.
Betroffene Gebäudeeigentümer müssen
keine Eigeninitiative ergreifen, da die zuständigen
kantonalen Stellen in Absprache
mit den Gemeinden mit ihnen Kontakt aufnehmen
werden. Eine Pflicht für den Einbau
von Schallschutzfenstern zwischen Immissionsgrenzwert
und Alarmwert besteht für
die Gebäudeeigentümer nicht. |
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