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HEV 8/2008 Inhaltsverzeichnis
Abfallbewirtschaftung

     
  Einheitliche Berechnungsgrundlagen
für alle
 
  * Paco Oliver  
     
  In einer Motion verlangt Direktor Albert Leiser mit einer ganzen Reihe von Mitunterzeichnenden vom Zürcher Stadtrat eine Vereinheitlichung der Gebühren für Unterflurcontainer. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, für deren Liegenschaft ein Unterflurcontainer auf öffentlichem Grund errichtet wurde, sollen für dessen Benützung eine gleich hohe Gebühr zu entrichten haben.  
     
  Die Zuteilung zu den Unterflurcontainern bzw. die Verrechnung der jeweiligen Landpreise scheint namentlich in der Altstadt willkürlich zu erfolgen. So werden für die identische Dienstleistung je nach Standort des Unterflurcontainers unterschiedliche Gebühren verlangt. Dies ist umso stossender, als die Leerung der Unterflurcontainer weniger aufwendig ist als das Einsammeln von zahlreichen kleinen Abfallmengen in Stadtgebieten ohne Unterflurcontainer. Die so erreichte höhere Effizienz sollte entsprechend zu tieferen Gebühren der Entsorgung führen und nicht umgekehrt.
Die Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich (VAZ) soll daher so geändert werden, dass die Berechnung der Gebühr für die Benützung öffentlichen Grunds für das ganze Stadtgebiet vereinheitlicht wird. Insbesondere soll das Land, auf welchem die Sammelstelle steht, nicht als Bauland bewertet werden, da es bereits bebaut ist und de facto kein Bauland mehr ist. Als Grundlage für die Berechnung dieser einheitlichen Gebühr soll in allen Stadtkreisen ein Landwert von CHF 2500.– pro m2 gelten.
Die Vereinheitlichung sollte auch den Mietern zugute kommen, welche diese zusätzliche Gebühr letztlich zu tragen haben. Mit einer einheitlichen Gebühr wird nicht zuletzt auch die Benachteiligung einzelner Gebiete innerhalb der Zürcher Stadtkreise vermieden.
 
     
  * lic. iur., Redaktor «Zürcher Hauseigentümer»  
 
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