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In einer Motion verlangt Direktor Albert Leiser mit einer ganzen Reihe
von Mitunterzeichnenden vom Zürcher Stadtrat eine Vereinheitlichung
der Gebühren für Unterflurcontainer. Alle Eigentümerinnen und
Eigentümer, für deren Liegenschaft ein Unterflurcontainer auf öffentlichem
Grund errichtet wurde, sollen für dessen Benützung eine gleich
hohe Gebühr zu entrichten haben. |
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Die Zuteilung zu den Unterflurcontainern
bzw. die Verrechnung der jeweiligen
Landpreise scheint namentlich in der Altstadt
willkürlich zu erfolgen. So werden für die
identische Dienstleistung je nach Standort
des Unterflurcontainers unterschiedliche
Gebühren verlangt. Dies ist umso stossender,
als die Leerung der Unterflurcontainer
weniger aufwendig ist als das Einsammeln
von zahlreichen kleinen Abfallmengen in
Stadtgebieten ohne Unterflurcontainer. Die
so erreichte höhere Effizienz sollte entsprechend
zu tieferen Gebühren der Entsorgung
führen und nicht umgekehrt.
Die Verordnung für die Abfallbewirtschaftung
in der Stadt Zürich (VAZ) soll
daher so geändert werden, dass die Berechnung
der Gebühr für die Benützung öffentlichen
Grunds für das ganze Stadtgebiet
vereinheitlicht wird. Insbesondere soll das
Land, auf welchem die Sammelstelle steht,
nicht als Bauland bewertet werden, da es
bereits bebaut ist und de facto kein Bauland
mehr ist. Als Grundlage für die Berechnung
dieser einheitlichen Gebühr soll in allen
Stadtkreisen ein Landwert von CHF 2500.–
pro m2 gelten.
Die Vereinheitlichung sollte auch den
Mietern zugute kommen, welche diese
zusätzliche Gebühr letztlich zu tragen
haben. Mit einer einheitlichen Gebühr wird
nicht zuletzt auch die Benachteiligung einzelner
Gebiete innerhalb der Zürcher Stadtkreise
vermieden. |
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