| |
Der HEV Schweiz hat im Rahmen der
Anhörung die Gelegenheit genutzt, zur Verordnung
zum Bundesgesetz über die eidgenössische
Volkszählung Stellung zu nehmen.
Er wehrt sich insbesondere dagegen.
dass Eigentümer, Vermieter und Liegenschaftsverwaltungen
zu wiederholten Auskunftsstellen
zugunsten der öffentlichen Statistik
werden. Daten und Informationen über
Wohnungen und Gebäude sind zu einem sehr
grossen Teil bereits vorhanden und könnten
ohne Weiteres bei den entsprechenden Stellen
wie Notariaten, Bauverwaltungen beschafft
werden. Vermieter, Eigentümer und Immobilienverwalter
sollten erst angegangen werden, wenn die notwendigen Daten aus keiner Kartei,
Aufstellung oder Statistik bei Ämtern und
Stellen der öffentlichen Hand bezogen werden
können.
Sodann lehnt er es ab, dass den Vermietern
und Immobilienverwaltern im Rahmen der
Wohnungsidentifizierung ganze Fragekataloge
zugestellt werden. Zwar können Vermieter
und Immobilienverwalter bei ausgewiesenem
Bedarf gewisse Angaben – wie die Nennung
der Mietvertragsparteien, Angabe der Wohnungsgrösse in Zimmerzahl und genaue
Adressangabe – machen, nicht aber weiter
gehende Angaben zu Ausbaustandards, technischen Ausstattungen, Mietzinsen. |
|