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HEV 9/2008 Inhaltsverzeichnis
Genug ist genug

     
  Verordnung zum Bundesgesetz
über die eidgenössische Volkszählung
 
  * Paco Oliver  
     
  Der HEV Schweiz hat im Rahmen der Anhörung die Gelegenheit genutzt, zur Verordnung zum Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung Stellung zu nehmen. Er wehrt sich insbesondere dagegen. dass Eigentümer, Vermieter und Liegenschaftsverwaltungen zu wiederholten Auskunftsstellen zugunsten der öffentlichen Statistik werden. Daten und Informationen über Wohnungen und Gebäude sind zu einem sehr grossen Teil bereits vorhanden und könnten ohne Weiteres bei den entsprechenden Stellen wie Notariaten, Bauverwaltungen beschafft werden. Vermieter, Eigentümer und Immobilienverwalter sollten erst angegangen werden, wenn die notwendigen Daten aus keiner Kartei, Aufstellung oder Statistik bei Ämtern und Stellen der öffentlichen Hand bezogen werden können.
Sodann lehnt er es ab, dass den Vermietern und Immobilienverwaltern im Rahmen der Wohnungsidentifizierung ganze Fragekataloge zugestellt werden. Zwar können Vermieter und Immobilienverwalter bei ausgewiesenem Bedarf gewisse Angaben – wie die Nennung der Mietvertragsparteien, Angabe der Wohnungsgrösse in Zimmerzahl und genaue Adressangabe – machen, nicht aber weiter gehende Angaben zu Ausbaustandards, technischen Ausstattungen, Mietzinsen.
 
     
  * lic. iur., Redaktor «Zürcher Hauseigentümer»  
 
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