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HEV 9/2008 Inhaltsverzeichnis
Sicherheit

     
  Einbrüche in Tiefgaragen  
  * Paco Oliver  
     
  Diesen Sommer haben sich Einbrüche in Tiefgaragen gehäuft, dabei sind mehrere Hundert Fahrzeuge aufgebrochen worden. Unbekannt ist, wie die Täter jeweils in die Garagen eindrangen. Einmal drin, hielten sie sich nicht mit raffinierten Methoden, wie man sie in Kinofilmen genüsslich bewundert, auf, sondern zertrümmerten die Seitenscheiben der Autos. Auch was das Diebesgut anbelangt, waren sie nicht wählerisch. Alles, was einen gewissen Wert hat, wurde mitgenommen, vor allem elektronische Geräte wie MP3-Players, Navigationsgeräte und Laptops und natürlich Bargeld. Nebst den Autoaufbrüchen kam es auch zu Brandstiftungen. Der Sachschaden übersteigt in der Regel den Wert der Beute bei weitem. Zwar konnten Kantons- und Stadtpolizei Zürich in letzter Zeit ein paar Einbrecher verhaften. Ob die Einbruchserie damit ein Ende hat, bleibt aber abzuwarten.  
     
  Was kann man dagegen tun?
Es ist davon auszugehen, dass die Täter in den meisten Fällen ohne Gewaltanwendung in die Garage gelangten. Entweder direkt von aussen oder durch das Treppenhaus. In beiden Fällen müssen sie offene Türen angetroffen haben oder jemanden, der ihnen öffnete. Abhilfe kann man schaffen, wenn man sicherstellt, dass nur Mieter Garage und Haus betreten können. Das wird mit einer entsprechenden Schliessanlage gewährleistet – allerdings nur, wenn die Berechtigten ausschliesslich Personen den Zutritt gewähren, die sie kennen, und nicht aus Bequemlichkeit oder Unachtsamkeit Tür und Tor unverschlossen lassen.
Es empfiehlt sich sodann, nach der Einfahrt in die bzw. Ausfahrt aus der Garage anzuhalten und zu warten, bis sich das Tor geschlossen hat. So kann vermieden werden, dass unberechtigte Personen in die Garagen kommen.
Weiter kann die Sicherheit erhöht werden, wenn eine Kamera installiert wird. Die Kosten solcher Sicherheitsmassnahmen gelten mietrechtlich als wertvermehrende Investitionen, welche auf die Mieten überwälzt werden dürfen.
Im Übrigen gilt natürlich auch in der eigenen Garage: Keine Wertgegenstände im Auto lassen.
 
     
  * lic. iur., Redaktor «Zürcher Hauseigentümer»  
 
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