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Diesen Sommer haben sich Einbrüche
in Tiefgaragen gehäuft, dabei sind
mehrere Hundert Fahrzeuge aufgebrochen
worden. Unbekannt ist, wie die Täter
jeweils in die Garagen eindrangen. Einmal
drin, hielten sie sich nicht mit raffinierten
Methoden, wie man sie in Kinofilmen genüsslich
bewundert, auf, sondern zertrümmerten
die Seitenscheiben der Autos. Auch
was das Diebesgut anbelangt, waren sie
nicht wählerisch. Alles, was einen gewissen
Wert hat, wurde mitgenommen, vor allem
elektronische Geräte wie MP3-Players,
Navigationsgeräte und Laptops und natürlich
Bargeld. Nebst den Autoaufbrüchen
kam es auch zu Brandstiftungen. Der Sachschaden
übersteigt in der Regel den Wert
der Beute bei weitem. Zwar konnten Kantons-
und Stadtpolizei Zürich in letzter Zeit
ein paar Einbrecher verhaften. Ob die Einbruchserie
damit ein Ende hat, bleibt aber
abzuwarten. |
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Was kann man dagegen tun?
Es ist davon auszugehen, dass die Täter
in den meisten Fällen ohne Gewaltanwendung
in die Garage gelangten. Entweder
direkt von aussen oder durch das Treppenhaus.
In beiden Fällen müssen sie offene
Türen angetroffen haben oder jemanden,
der ihnen öffnete. Abhilfe kann man schaffen,
wenn man sicherstellt, dass nur Mieter
Garage und Haus betreten können. Das
wird mit einer entsprechenden Schliessanlage
gewährleistet – allerdings nur, wenn die
Berechtigten ausschliesslich Personen den
Zutritt gewähren, die sie kennen, und nicht
aus Bequemlichkeit oder Unachtsamkeit
Tür und Tor unverschlossen lassen.
Es empfiehlt sich sodann, nach der Einfahrt
in die bzw. Ausfahrt aus der Garage
anzuhalten und zu warten, bis sich das Tor
geschlossen hat. So kann vermieden werden,
dass unberechtigte Personen in die
Garagen kommen.
Weiter kann die Sicherheit erhöht werden,
wenn eine Kamera installiert wird. Die
Kosten solcher Sicherheitsmassnahmen gelten
mietrechtlich als wertvermehrende
Investitionen, welche auf die Mieten überwälzt
werden dürfen.
Im Übrigen gilt natürlich auch in der
eigenen Garage: Keine Wertgegenstände
im Auto lassen. |
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