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Gemäss Gebäudeversicherungsgesetz
(GebVG § 27) passt die Gebäudeversicherung
Kanton Zürich (GVZ) die Versicherungswerte
für alle Gebäude an, wenn sich die
Baukosten erheblich ändern. Dies ist nach
den Vollzugsbestimmungen dann der Fall,
wenn sich der Zürcher Index der Wohnbaupreise
gegenüber der letzten Anpassung um
mehr als 5% verändert hat. Dieser wird alljährlich
per 1. April erhoben und jeweils in der
zweiten Hälfte des Monats Juni publiziert.
Die Anpassung der Versicherungswerte
der GVZ ist deswegen notwendig, weil die
GVZ die Gebäude zum Neuwert versichert.
Das ist der Kostenaufwand, der für die Wiedererstellung
eines Gebäudes gleicher Art,
gleicher Grösse und mit gleichem Ausbau am
Tag der Schätzung erforderlich wäre. Der
Zürcher Index der Wohnbaupreise stieg zwischen
April 07 und April 08 um 4,0%. Der
Basiswert 1939, auf dem die Berechnung der
Gebäudewerte für die Gebäudeversicherung
beruht, stieg in derselben Zeitspanne von
987,4 auf 1026,8 Punkte. Die Versicherungswerte
waren letztmals per 1. Januar 2008 auf
970 Punkte festgelegt worden. Die Differenz
zum massgebenden Zürcher Index der
Wohnbaupreise von 1026,8 Punkten beträgt
somit etwas mehr als 5%, nämlich 5,9%. Die
Anpassung der Versicherungswerte ist damit
versicherungstechnisch begründet und
fällt daher in die operative Zuständigkeit der
Direktion der GVZ.
Der Versicherungsindex wird per 1. Januar
2009 auf 1025 Punkte festgesetzt. Das
bedeutet, dass die Gebäudeversicherungswerte
gegenüber 2008 um 5,67% angehoben
werden. |
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