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HEV 10/2008 Inhaltsverzeichnis
Abstimmung vom 30. November 2008

     
  Ja zur Volksinitiative zum
Verbandbeschwerderecht
 
     
  Hans Egloff, Präsident HEV Kanton Zürich
Albert Leiser, Direktor HEV Stadt und Kanton Zürich
 
     
  Das Ziel der Initiative «Verbandbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – mehr Wachstum für die Schweiz» ist verhältnismässig moderat: Den Umweltverbänden wird nicht das Recht abgesprochen, ihre Anliegen auch auf dem Rechtsweg zu verfechten – allerdings nur solange die Stimmbürger oder das Parlament noch nicht entschieden haben.  
     
  Eingeführt wurde das Verbandbeschwerderecht in einer Zeit, als die Sensibilisierung für Umweltfragen noch nicht bsonders entwickelt war. Es wurde als Hilfsmittel für die Behörden betrachtet. Das Umweltbewusstsein hat sich seither radikal geändert. Umweltanliegen werden von der Bevölkerung und vom Staat ernst genommen. Gewisse Verbände handhaben demgegenüber das Verbandbeschwerderecht extrem und ideologisch, um sich bei ihrem Zielpublikum zu profilieren, ohne Konsequenzen zu riskieren. Um das Verbandbeschwerderecht wird denn auch praktisch seit seinem Bestehen gestritten. Es ist eine Tatsache, dass das Verbandbeschwerderecht zu teilweise massiven Verzögerungen bei bedeutenden Bauvorhaben geführt und in den letzten Jahren die Schaffung vieler Arbeitsplätze verhindert hat. Die Forderung, es ganz abzuschaffen, wurde daher immer wieder erhoben.  
     
  Verwesentlichung des Verbandbeschwerderechts
Wir müssen mit unserer Umwelt anders umgehen als dies in der Vergangenheit getan wurde. Damit auch die kommenden Generationen in einer intakten Umwelt leben können, ist umweltbewusstes Verhalten unumgänglich. Den Verbänden, die sich dem Schutz der Umwelt verschrieben haben, kommt daher eine wichtige Rolle zu. Sie müssen mit der Bevölkerung in eine Diskussion einsteigen, welche zu mehr Umweltbewusstsein und zu einem umweltfreundlicheren Verhalten führt. Die Sensibilisierung kann aber nur durch den Dialog gefördert, nicht aber durch Gerichtsurteile erzwungen werden. Im Interesse der Umwelt und der Umweltorganisationen sollte der Gang vor Gericht möglichst vermieden werden. Die Initiative schafft Transparenz indem sie die Verbände dazu zwingt, wenn denn schon gekämpft werden muss, es mit offenem Visier zu tun. Wie alle anderen Beteiligten – zuvorderst die investitionswilligen Unternehmen – müssen auch sie frühzeitig ihre Karten offen auf den Tisch legen. Das erhöht die Fairness und stärkt die Glaubwürdigkeit der Verbände.
 
     
  Demokratische Entscheide sind zu akzeptieren
Dass die Umweltverbände bei Grossbauvorhaben politischen Druck ausüben, um ihren Anliegen Nachdruck zu verleihen, kann und soll ihnen nicht verwehrt werden.
Sie sollen sich in der Diskussion durchaus Gehör verschaffen und auf Probleme hinweisen, welche private Investoren und öffentliche Planungsinstanzen vielleicht nicht als gleich dringlich erkennen. Das muss aber in der Phase der Meinungsbildung und der Planung geschehen. Ist die Diskussion einmal geführt und ein Entscheid demokratisch in Kenntnis aller Fakten zustande gekommen, gilt es, diesen zu akzeptieren – auch von den Umweltverbänden. Die Diskussion im Vorfeld der Abstimmung verkommt zum Scheingefecht, wenn die Umweltverbände einfach eine Verbandsbeschwerde einreichen können, wenn das Ergebnis einer Volksabstimmung nicht in ihrem Sinn ausfällt.
 
     
  Arbeitsplätze für die nächste Generation. Ja zur Verbandsbeschwerdeinitiative.  
     
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