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Der HEV Zürich lehnt Zwangsmassnahmen
zum Energiesparen bei bestehenden
Bauten seit jeher ab. Insbesondere beim
Obligatorium der verbrauchsabhängigen
Heizkostenabrechnung (VHKA) steht seiner
Auffassung nach der Mehraufwand für Mieter
und Verwaltung in keinem vernünftigen
Verhältnis zu den möglichen Energieeinsparungen.
Aus diesem Grund engagierte er
sich jahrelang für die Verhinderung bzw. die
Aufhebung des Obligatoriums. Dank seiner
Überzeugungsarbeit wurde es denn auch
auf Bundesebene aus dem neuen Energiegesetz
gestrichen und schliesslich gelang es
den HEV-Vertretern im Kantonsrat, dass die
Nachrüstungspflicht von Altbauten mit
Geräten zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung
2001 auch auf kantonaler
Ebene gestrichen wurde.
Wer glaubte, damit sei die schier endlose
Diskussion endgültig beendigt, sah sich aber
getäuscht. Im April 2007 überwies der Kantonsrat
eine Einzelinitiative an den Regierungsrat,
welche fordert, dass auf dem
Gebiet des Kantons Zürich ist in allen Liegenschaften
mit vier oder mehr Mietobjekten
die individuelle Heizkostenabrechnung einzuführen
sei. In seinem kürzlich erschienen
Bericht dazu, bekräftigt der Regierungsrat
nun aber die bekannten Argumente, welche
gegen das Obligatorium sprechen, und
beantragt die Einzelinitiative abzulehnen.
Hoffen wir also auf die Vernunft des Kantonsrats. |
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