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HEV 10/2008 Inhaltsverzeichnis
Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA)
in Altbauten

     
  Auch im x-ten Anlauf nicht sinnvoller  
  * Paco Oliver  
     
  Der HEV Zürich lehnt Zwangsmassnahmen zum Energiesparen bei bestehenden Bauten seit jeher ab. Insbesondere beim Obligatorium der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung (VHKA) steht seiner Auffassung nach der Mehraufwand für Mieter und Verwaltung in keinem vernünftigen Verhältnis zu den möglichen Energieeinsparungen. Aus diesem Grund engagierte er sich jahrelang für die Verhinderung bzw. die Aufhebung des Obligatoriums. Dank seiner Überzeugungsarbeit wurde es denn auch auf Bundesebene aus dem neuen Energiegesetz gestrichen und schliesslich gelang es den HEV-Vertretern im Kantonsrat, dass die Nachrüstungspflicht von Altbauten mit Geräten zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung 2001 auch auf kantonaler Ebene gestrichen wurde.
Wer glaubte, damit sei die schier endlose Diskussion endgültig beendigt, sah sich aber getäuscht. Im April 2007 überwies der Kantonsrat eine Einzelinitiative an den Regierungsrat, welche fordert, dass auf dem Gebiet des Kantons Zürich ist in allen Liegenschaften mit vier oder mehr Mietobjekten die individuelle Heizkostenabrechnung einzuführen sei. In seinem kürzlich erschienen Bericht dazu, bekräftigt der Regierungsrat nun aber die bekannten Argumente, welche gegen das Obligatorium sprechen, und beantragt die Einzelinitiative abzulehnen. Hoffen wir also auf die Vernunft des Kantonsrats.
 
     
  * lic. iur., Redaktor «Zürcher Hauseigentümer»  
 
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