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Gemäss dem geltenden Versicherungsvertragsgesetz
(VVG) endigen bei
der Handänderung von Gegenständen die
zu ihrem Schutz abgeschlossenen Versicherungsverträge
automatisch. Diese
Regelung kann zu riskanten Lücken im Versicherungsschutz
führen, nämlich dann,
wenn der neue Käufer oder beispielsweise
die Erben einer Liegenschaft nicht
rechtzeitig eine Versicherung für den
erworbenen, beziehungsweise geerbten
Gegenstand abschliessen. Diese Deckungslücke
kann gravierende finanzielle Folgen
haben. |
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Parlamentarische Initiative Hegetschweiler
Mit dem Ziel, diese gefährliche Lücke zu
schliessen, reichte der ehemalige Direktor
der HEV Stadt und Kanton Zürich, alt
Nationalrat Rolf Hegetschweiler, im Herbst
2006 eine Parlamentarische Initiative ein.
Die beiden Kommissionen für Wirtschaft
und Abgaben haben ihr mittlerweile Folge
geleistet. Die mit der Ausarbeitung einer
Vorlage beauftragte WAK-N hat einstimmig
einen Gesetzesentwurf verabschiedet, welcher
vorsieht, dass der heute geltende Art.
54 VVG durch eine Regelung der Handänderung
ersetzt wird, wonach der Vertrag
bei Eigentümerwechsel auf den neuen
Eigentümer übergeht. Die Behandlung des
Geschäftes ist für die Herbstsession 2008
vorgesehen. |
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Bundesrat begrüsst Schliessung
Deckungslücke
Auch der Bundesrat hat sich in diesem
Herbst der Ansicht des Initianten angeschlossen.
Er wird voraussichtlich Ende
2008 über die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
für die anstehende Totalrevision
des VVG entscheiden. |
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