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HEV 10/2008 Inhaltsverzeichnis
Steuern

     
  Die Auswirkungen der Abschaffung
der Dumont-Praxis
 
  * Martin Byland  
     
  Nach etlichen Anläufen hat das Parlament in Bern Tabula rasa gemacht und die Dumont-Praxis für den Bund und alle Kantone abgeschafft. Damit können inskünftig sämtliche werterhaltenden Instandstellungskosten auch kurz nach dem Neuerwerb einer Liegenschaft vom Einkommen abgezogen werden.  
     
  Mit den Gesetzesänderungen wird eine langjährige bundesgerichtliche Rechtsprechung (die so genannte «Dumont-Praxis») aufgehoben. Nach dieser Praxis durfte ein Eigentümer während der ersten fünf Jahre seit dem Erwerb einer stark vernachlässigten Liegenschaft die Unterhaltskosten für bisher unterlassene Unterhaltsarbeiten steuerlich nicht in Abzug bringen. Aus steuerlicher Sicht ist naheliegend, dass schon die Begriffe «vernachlässigt» und «unterlassener Unterhalt» zu verschiedensten Interpretationen Anlass gaben. Die daraus resultierende unterschiedliche Praxis der Kantone sowie die schwankende Rechtsprechung dienten nicht der Rechtssicherheit, sondern beschäftigte nur die Steuerberater.  
     
  Die neue Regelung
Sowohl dem Bund wie auch den Kantonen wird im geänderten Steuerharmonisierungsgesetz vorgeschrieben, dass die «Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften» bei Liegenschaften im Privatvermögen vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können (Art. 9 Abs. 3 Einleitungssatz StHG). Während bei der Direkten Bundessteuer die Gesetzesänderung unmittelbar in Kraft tritt, haben die Kantone zwei Jahre lang Zeit, ihre Gesetze anzupassen. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat die neue Regelung auf Anfang 2010 in Kraft setzt, sodass sie spätestens im Jahre 2012 gesamtschweizerische Gültigkeit hat.
 
     
  Abgrenzungsfragen
Von den Gesetzesänderungen nicht betroffen sind die Abzüge, welche dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen1). Dort gilt bei allen Liegenschaften nach wie vor, dass diese Aufwendungen in den ersten fünf Jahren nach Anschaffung der Liegenschaft nur zu 50% abgezogen werden können (anschliessend zu 100%). Dabei wird nicht unterschieden, ob diese Aufwendungen werterhaltenden oder wertvermehrenden Charakter haben. Bei einer umfassenden Gesamtsanierung einer neu erworbenen Liegenschaft ist es somit auch in Zukunft möglich, dass nur ein Teil der Aufwendungen zum Abzug zugelassen wird, selbst wenn es sich um eine nicht vernachlässigte Liegenschaft handelt (z.B. bei Fassadenisolation, Dachisolation, Fensterersatz). In der heutigen Zeit, in welcher Energiesparen von vielen Bauherren ernst genommen wird, kann dies erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. In diesen Fällen wird mit dem Steueramt auszuhandeln sein, welchen Anteil der Aufwendungen auf energetische Massnahmen fallen und welche übliche Instandstellungskosten sind2). Den Steuerberatern wird also auch in Zukunft die Arbeit nicht ausgehen.
 
     
       
  1) Verordnung des eidgenössischen Finanzdepartements vom 24. August 1992 über die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien (www.estv.admin.ch unter Direkte Bundessteuer/ gesetzliche Grundlagen): Massnahmen zur Verminderung der Energieverluste der Gebäudehülle und zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen; Kosten für die energietechnische Analysen und Wärmekonzepte; Kosten für den Ersatz von Haushaltgeräten mit grossem Stromverbrauch.  
       
  2) Vgl. dazu auch Merkblatt vom 31. August 2006 über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften, in Kraft ab Steuerperiode 2007 (www.steueramt.zh.ch unter Erlasse und Merkblätter)  
     
  * lic. iur. TBO Treuhand AG, Zürich  
 

     
  Der Hauseigentümerverband begrüsst die Aufhebung der Dumont-Praxis, für deren Abschaffung er sich stark engagiert hat. Er ist überzeugt, dass sie positive volkswirtschaftliche Impulse auslöst, da die steuerliche Benachteiligung der Neueigentümer wegfallen wird. Wegen der Dumont- Praxis haben Neuerwerber Unterhaltsarbeiten bis anhin aus steuerlichen Gründen oft aufgeschoben. Durch die vollständige Abschaffung der Dumont- Praxis wird vor allem auch die rasche Vornahme von energetischen Sanierungen gefördert. Dies kommt der gesamten Bevölkerung zugute.

Paco Oliver
lic. iur., Redaktor «Zürcher Hauseigentümer»
 
 
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