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HEV 11/2008 Inhaltsverzeichnis
Naturgefahren

     
  Staatsaufgabe finanziert durch die
Hauseigentümer? Nein!
 
     
  HEV Schweiz  
     
  Im Hinblick auf den steigenden Finanzbedarf im Bereich Naturgefahrenprävention sucht der Bund nach Finanzquellen. Der ordentliche Bundeshaushalt soll entlastet werden. Vorgeschlagen ist nun unter anderem ein «Präventionsfünfer» zu Lasten der Hauseigentümer. Damit soll die Staatsaufgabe finanziert werden.  
     
  Die Umwetterereignisse der letzten Jahre haben massive Defizite in der Naturgefahrenprävention offengelegt. Die Schutzbauten sind klar ungenügend. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Schutz vor Naturgefahren zu stärken und dafür in den kommenden Jahren mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser prognostizierten Zunahme des finanziellen Mittelbedarfs im Bereich der Gefahrenprävention sucht der Bund nun nach neuen Finanzquellen. Der ordentliche Bundeshaushalt soll entlastet werden. Die Naturgefahrenprävention ist aber klar eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen bzw. Gemeinden und somit eine Staatsaufgabe. Die Unterstützung durch den Bund erfolgt dabei in erster Linie mittels Subventionen.
Als Finanzquelle wird unter anderem ein Präventionsfünfer analog des Löschfünfers vorgeschlagen. Dabei sollen über die Versicherungsprämien bezogen auf 1000 Franken Versicherungssumme des Gebäudes und evtl. des Mobiliars einige Rappen geleistet werden. Damit würde ein Fond geäufnet, um die notwendigen Naturgefahrenpräventionsmassnahmen finanzieren zu können. Die Kosten einer eindeutigen Staatsaufgabe würden dadurch unverständlicherweise den Hauseigentümern via Versicherungsprämie angelastet.
Einmal mehr sollen also die Hauseigentümer zur Kasse gebeten werden. Tatsache ist jedoch, dass es die Behörden unterlassen haben, die notwendigen Schutzmassnahmen vor Naturereignissen bereits schon früher zu treffen. Land in Gefahrengebieten wurde eingezont und damit den Hauseigentümern signalisiert, dass hier «Bauen» gefahrenlos – unter Einhaltung der Bauvorschriften – möglich ist. Bis heute sind zudem die notwendigen Gefahrenkarten noch nicht in allen Kantonen erstellt worden. Es ist nicht akzeptabel, dass die Hauseigentümer nun noch für die Verhinderung der Folgen der Naturextremereignisse zur Verantwortung gezogen werden sollen. Die erforderlichen Schutzbauten zu erstellen, bspw. Flusskorrektionen oder Hangsanierungen, ist eine eindeutige Staatsaufgabe und deshalb auch ausschliesslich über die Staatskasse zu finanzieren.
Der HEV Schweiz lehnt die Einführung eines Präventionsfünfers klar ab. Der Staat soll seine Staatsaufgaben aus der Staatskasse finanzieren.
 
     
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