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Im Hinblick auf den steigenden Finanzbedarf im Bereich Naturgefahrenprävention
sucht der Bund nach Finanzquellen. Der ordentliche Bundeshaushalt
soll entlastet werden. Vorgeschlagen ist nun unter anderem ein
«Präventionsfünfer» zu Lasten der Hauseigentümer. Damit soll die
Staatsaufgabe finanziert werden. |
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Die Umwetterereignisse der letzten Jahre
haben massive Defizite in der Naturgefahrenprävention
offengelegt. Die Schutzbauten
sind klar ungenügend. Der Bundesrat
hat deshalb beschlossen, den Schutz vor
Naturgefahren zu stärken und dafür in den
kommenden Jahren mehr Mittel zur Verfügung
zu stellen. Aufgrund dieser prognostizierten
Zunahme des finanziellen Mittelbedarfs
im Bereich der Gefahrenprävention
sucht der Bund nun nach neuen Finanzquellen.
Der ordentliche Bundeshaushalt soll entlastet
werden. Die Naturgefahrenprävention
ist aber klar eine Verbundaufgabe von Bund
und Kantonen bzw. Gemeinden und somit
eine Staatsaufgabe. Die Unterstützung
durch den Bund erfolgt dabei in erster Linie
mittels Subventionen.
Als Finanzquelle wird unter anderem ein
Präventionsfünfer analog des Löschfünfers
vorgeschlagen. Dabei sollen über die Versicherungsprämien
bezogen auf 1000 Franken
Versicherungssumme des Gebäudes und
evtl. des Mobiliars einige Rappen geleistet
werden. Damit würde ein Fond geäufnet,
um die notwendigen Naturgefahrenpräventionsmassnahmen
finanzieren zu können.
Die Kosten einer eindeutigen Staatsaufgabe
würden dadurch unverständlicherweise den
Hauseigentümern via Versicherungsprämie
angelastet.
Einmal mehr sollen also die Hauseigentümer
zur Kasse gebeten werden. Tatsache ist
jedoch, dass es die Behörden unterlassen
haben, die notwendigen Schutzmassnahmen
vor Naturereignissen bereits schon
früher zu treffen. Land in Gefahrengebieten
wurde eingezont und damit den Hauseigentümern
signalisiert, dass hier «Bauen»
gefahrenlos – unter Einhaltung der Bauvorschriften
– möglich ist. Bis heute sind zudem
die notwendigen Gefahrenkarten noch nicht
in allen Kantonen erstellt worden. Es ist nicht
akzeptabel, dass die Hauseigentümer nun
noch für die Verhinderung der Folgen der
Naturextremereignisse zur Verantwortung
gezogen werden sollen. Die erforderlichen
Schutzbauten zu erstellen, bspw. Flusskorrektionen
oder Hangsanierungen, ist eine
eindeutige Staatsaufgabe und deshalb auch
ausschliesslich über die Staatskasse zu finanzieren.
Der HEV Schweiz lehnt die Einführung
eines Präventionsfünfers klar ab. Der Staat
soll seine Staatsaufgaben aus der Staatskasse
finanzieren. |
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