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HEV 11/2008 Inhaltsverzeichnis
Abstimmung vom 30. November 2008

     
  Ja zur Volksinitiative zum
Verbandsbeschwerderecht
 
     
  Hans Egloff, Präsident HEV Kanton Zürich –
Albert Leiser, Direktor HEV Stadt und Kanton Zürich
 
     
  Vollzug von Gesetzen und Definition von Bau- und Umweltstandards durch politisch gewählte Behörden und nicht durch Gerichte  
     
  Beim Verbandsbeschwerderecht geht es um ein Sonderrecht, das der Gesetzgeber einigen Verbänden eingeräumt hat, anderen eigenartigerweise nicht. Patientenorganisationen, Tierschutzverbände, Antirassismusgruppen, Amnesty International und weitere Interessenorganisationen könnten das gleiche Recht auch für ihre Anliegen verlangen. Analog zu den Umweltschutzorganisationen wurde zum Beispiel auch den Gentechnikgegnern ein solches Sonderrecht in der entsprechenden Gesetzgebung eingeräumt. Diese Bevorzugung einiger ideeller Interessen- Gruppierungen gegenüber anderen ist ein erster rechtsstaatlich problematischer Tatbestand.
Die Verschiebung von behördlicher Kompetenz an private Verbände ist ein weiterer rechtsstaatlich problematischer Aspekt. Zuständige Behörden machen es unter dem Deckmantel der Arbeitsökonomie zur Routine, sich mittels Delegation von Aufgaben an die «zuständigen Verbände» zu entlasten. Die rechtsstaatlich problematische Folge: Gerichte, nicht politisch gewählte Behörden vollziehen Gesetze und definieren Bau- und Umweltstandards. Was die Initiative der FDP will, entspricht gängigen Einschränkungen des Rechtsschutzes gegenüber Parlamentsund Volksbeschlüssen. Das Verbandsbeschwerderecht ist nämlich ein rechtsstaatliches Sonderrecht und nicht verpflichtend zu gewähren. Es räumt privaten Organisationen eine Veto-Position ein, die erwiesenermassen Tausende von Arbeitsplätzen gekostet hat.
 
     
     
  Überholtes Sonderprivileg
Es ist allgemein anerkannt, dass das Verbandsbeschwerderecht, so wie es in den Sechzigerjahren geschaffen wurde, überholt ist, und zwar mindestens aus drei Gründen:
 
 
Zunächst wurde der Umweltschutz durch die entsprechende Gesetzgebung in den letzten Jahren erheblich verstärkt.
Zweitens hat sich auch das Umweltbewusstsein stark entwickelt und die Bauunternehmer sind bestrebt, die entsprechenden Normen von sich aus einzuhalten.
Schliesslich, und es handelt sich dabei um eine Folge der exponentiellen Zunahme der Gesetze zum Schutz von Natur, Umwelt, Luft, Wassers usw., darf von den Legislativorganen erwartet werden, dass diese nach Treu und Glauben handeln und alle anwendbaren Gesetze beachten.
 
     
     
  Arbeitsplätze für die nächste Generation
Die Forderung der Initiative ist einfach und klar: Bauvorhaben, die vom Volk oder von einem Parlament demokratisch gutgeheissen worden sind, sollen nicht von privaten Verbänden im Nachhinein blockiert oder ganz verhindert werden können. Bauvorhaben sollen nicht mehr mit juristischen Winkelzügen jahrelang verzögert werden können, schadet das doch der Wirtschaft massiv, indem es Investitionen in Milliardenhöhe blockiert, wodurch Hunderte, wenn nicht Tausende Arbeitsplätze nicht geschaffen werden – zum Schaden unserer Volkswirtschaft und vor allem zum Schaden der nächsten Generation.
Die Volksinitiative zum Verbandsbeschwerderecht schafft Ordnung und Rechtssicherheit. Das ist für den Wirtschaftsplatz Schweiz entscheidend. Ein politisch zuverlässiges Umfeld und rechtliche Sicherheit sind Standortfaktoren von zentraler Bedeutung. Ein investitionsfreundliches Klima bringt der Schweiz Wachstum, Wohlstand und sichert Arbeitsplätze. Davon profitieren alle.
 
     
  Ja zur Verbandsbeschwerdeinitiative  
     
  Rahmenbedingungen durch erhöhte
Rechtssicherheit verbessern

Die Schweiz braucht gute Rahmenbedingungen. Die liberale Gesetzgebung, die verhältnismässig tiefe Bürokratie und die bescheidene Steuerbelastung waren jahrzehntelang entscheidende Standortvorteile für den Wirtschaftsplatz Schweiz. Seit einigen Jahren ist die Politik auf dem besten Weg, genau diese Vorteile leichtfertig aus den Händen zu geben. Besonders verheerend für einen Wirtschaftsstandort ist es, wenn die Rechtssicherheit nicht mehr gegeben ist oder die politischen Verhältnisse instabil sind. Genau dies ist mit der Verbandsbeschwerde der Fall: Wenn Umweltverbände demokratisch beschlossene Projekte nachträglich mittels Rekursen blockieren können, führt dies zu einem Klima, welches Investoren abschreckt. Wenn demokratische Entscheide nichts mehr gelten, verkommt die Schweiz zur Bananen-Republik. Dies dürfen wir nicht zulassen.
 
     
  Diskutieren statt Prozessieren
Die Umweltverbände sind eingeladen, ihre Interessen im Meinungsbildungsprozess einzubringen: Sie können Initiativen oder Referenden ergreifen, an der Gemeindeversammlung ihren Einfluss geltend machen, in den Parlamenten lobbyieren. Das Verbandsbeschwerderecht bleibt zudem dort erhalten, wo kein Parlamentsbeschluss oder Volksentscheid vorliegt. Aber sobald demokratisch entschieden worden ist, ist das Sonderrecht der Verbandsbeschwerde nicht mehr gerechtfertigt. Mit einem Ja zur Initiative wird die Demokratie gestärkt und Verfahren werden künftig schlanker.
 
     
     
  Ein Ja als politisches Signal
Ein Ja zur Initiative wäre ein wichtiges politisches Signal:
 
 
Die direkte Demokratie wird gestärkt. Dies ist wichtig: Demokratische Entscheide dürfen nicht mehr über die Verbandsbeschwerde ausgehebelt werden. Was das Volk beschlossen hat, gilt auch für Verbände!
Der Wirtschaftsstandort wird gestärkt: Die Initiative schafft Rechtssicherheit und ein stabiles Investitionsklima. Dies bringt uns Wachstum und Wohlstand. Und so schaffen wir Arbeitsplätze für die Zukunft.
 
     
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