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Abstimmung vom 30. November 2008 |
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Ja zur Volksinitiative zum
Verbandsbeschwerderecht
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Hans Egloff, Präsident HEV Kanton Zürich –
Albert Leiser, Direktor HEV Stadt und Kanton Zürich |
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Vollzug von Gesetzen und Definition von Bau- und Umweltstandards
durch politisch gewählte Behörden und nicht durch Gerichte |
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Beim Verbandsbeschwerderecht geht es
um ein Sonderrecht, das der Gesetzgeber
einigen Verbänden eingeräumt hat, anderen
eigenartigerweise nicht. Patientenorganisationen,
Tierschutzverbände, Antirassismusgruppen,
Amnesty International und weitere
Interessenorganisationen könnten das gleiche
Recht auch für ihre Anliegen verlangen.
Analog zu den Umweltschutzorganisationen
wurde zum Beispiel auch den Gentechnikgegnern
ein solches Sonderrecht in der entsprechenden
Gesetzgebung eingeräumt.
Diese Bevorzugung einiger ideeller Interessen-
Gruppierungen gegenüber anderen ist
ein erster rechtsstaatlich problematischer Tatbestand.
Die Verschiebung von behördlicher Kompetenz
an private Verbände ist ein weiterer
rechtsstaatlich problematischer Aspekt. Zuständige
Behörden machen es unter dem
Deckmantel der Arbeitsökonomie zur Routine,
sich mittels Delegation von Aufgaben an
die «zuständigen Verbände» zu entlasten.
Die rechtsstaatlich problematische Folge:
Gerichte, nicht politisch gewählte Behörden
vollziehen Gesetze und definieren Bau- und
Umweltstandards. Was die Initiative der FDP
will, entspricht gängigen Einschränkungen
des Rechtsschutzes gegenüber Parlamentsund
Volksbeschlüssen. Das Verbandsbeschwerderecht
ist nämlich ein rechtsstaatliches
Sonderrecht und nicht verpflichtend zu
gewähren. Es räumt privaten Organisationen
eine Veto-Position ein, die erwiesenermassen
Tausende von Arbeitsplätzen gekostet hat. |
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Überholtes Sonderprivileg
Es ist allgemein anerkannt, dass das Verbandsbeschwerderecht,
so wie es in den
Sechzigerjahren geschaffen wurde, überholt
ist, und zwar mindestens aus drei Gründen: |
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Zunächst wurde der Umweltschutz durch
die entsprechende Gesetzgebung in den
letzten Jahren erheblich verstärkt. |
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Zweitens hat sich auch das Umweltbewusstsein
stark entwickelt und die Bauunternehmer
sind bestrebt, die entsprechenden
Normen von sich aus einzuhalten. |
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Schliesslich, und es handelt sich dabei um
eine Folge der exponentiellen Zunahme
der Gesetze zum Schutz von Natur,
Umwelt, Luft, Wassers usw., darf von
den Legislativorganen erwartet werden,
dass diese nach Treu und Glauben handeln
und alle anwendbaren Gesetze
beachten. |
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Arbeitsplätze für die nächste Generation
Die Forderung der Initiative ist einfach und
klar: Bauvorhaben, die vom Volk oder von
einem Parlament demokratisch gutgeheissen
worden sind, sollen nicht von privaten Verbänden im Nachhinein blockiert oder ganz
verhindert werden können. Bauvorhaben sollen
nicht mehr mit juristischen Winkelzügen
jahrelang verzögert werden können, schadet
das doch der Wirtschaft massiv, indem es
Investitionen in Milliardenhöhe blockiert,
wodurch Hunderte, wenn nicht Tausende
Arbeitsplätze nicht geschaffen werden – zum
Schaden unserer Volkswirtschaft und vor
allem zum Schaden der nächsten Generation.
Die Volksinitiative zum Verbandsbeschwerderecht
schafft Ordnung und Rechtssicherheit.
Das ist für den Wirtschaftsplatz
Schweiz entscheidend. Ein politisch zuverlässiges
Umfeld und rechtliche Sicherheit sind
Standortfaktoren von zentraler Bedeutung.
Ein investitionsfreundliches Klima bringt der
Schweiz Wachstum, Wohlstand und sichert
Arbeitsplätze. Davon profitieren alle. |
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Rahmenbedingungen durch erhöhte
Rechtssicherheit
verbessern
Die Schweiz braucht gute Rahmenbedingungen.
Die liberale Gesetzgebung, die verhältnismässig
tiefe Bürokratie und die
bescheidene Steuerbelastung waren jahrzehntelang
entscheidende Standortvorteile
für den Wirtschaftsplatz Schweiz. Seit einigen
Jahren ist die Politik auf dem besten Weg,
genau diese Vorteile leichtfertig aus den Händen
zu geben. Besonders verheerend für
einen Wirtschaftsstandort ist es, wenn die
Rechtssicherheit nicht mehr gegeben ist oder
die politischen Verhältnisse instabil sind.
Genau dies ist mit der Verbandsbeschwerde
der Fall: Wenn Umweltverbände demokratisch
beschlossene Projekte nachträglich mittels
Rekursen blockieren können, führt dies
zu einem Klima, welches Investoren
abschreckt. Wenn demokratische Entscheide
nichts mehr gelten, verkommt die Schweiz
zur Bananen-Republik. Dies dürfen wir nicht
zulassen. |
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Diskutieren statt Prozessieren
Die Umweltverbände sind eingeladen, ihre
Interessen im Meinungsbildungsprozess einzubringen:
Sie können Initiativen oder Referenden
ergreifen, an der Gemeindeversammlung
ihren Einfluss geltend machen, in den
Parlamenten lobbyieren. Das Verbandsbeschwerderecht
bleibt zudem dort erhalten,
wo kein Parlamentsbeschluss oder Volksentscheid
vorliegt. Aber sobald demokratisch
entschieden worden ist, ist das Sonderrecht
der Verbandsbeschwerde nicht mehr gerechtfertigt.
Mit einem Ja zur Initiative wird die
Demokratie gestärkt und Verfahren werden
künftig schlanker. |
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Ein Ja als politisches Signal
Ein Ja zur Initiative wäre ein wichtiges
politisches Signal: |
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Die direkte Demokratie wird gestärkt.
Dies ist wichtig: Demokratische Entscheide
dürfen nicht mehr über die Verbandsbeschwerde
ausgehebelt werden. Was
das Volk beschlossen hat, gilt auch für
Verbände! |
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Der Wirtschaftsstandort wird gestärkt: Die
Initiative schafft Rechtssicherheit und ein
stabiles Investitionsklima. Dies bringt uns
Wachstum und Wohlstand. Und so schaffen
wir Arbeitsplätze für die Zukunft. |
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