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HEV 12/2008 Inhaltsverzeichnis
Energie

     
  Mustervorschriften im Energiebereich  
  * Paco Oliver  
     
  Die Konferenz der Energiedirektoren hat Anfang April die neuen «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) verabschiedet. Deren Ziel ist es, im Gebäudebereich mehr Energie zu sparen und die Bauvorschriften in diesem Sektor etwas zu harmonisieren.  
     
  Die MuKEn bestehen aus einem Basisund sieben Zusatzmodulen. Die Kantone sollen das Basismodul und die für sie relevanten Zusatzmodule auf dem üblichen politischen Weg in ihre Bauvorschriften übernehmen. Die Umsetzung wird für die meisten Kantone zwischen 2009 und 2011 erwartet. Im Kanton Zürich läuft gegenwärtig die Vernehmlassung zu den entsprechenden Vorschriften.
Die MuKEn sehen vor, dass Neubauten für Heizung und Warmwasser nur noch 6,0 Liter Heizöl pro Quadratmeter Geschossfläche und Jahr benötigen dürfen. 20% davon müssen aus erneuerbarer Energie stammen oder aber zusätzlich reduziert werden. Der zulässige Verbrauch nicht erneuerbarer Energie wird damit nahezu auf denjenigen des bisherigen Minergiestandards gesenkt, nämlich auf 4,8 Liter Heizöl-Äquivalent. Für die Reduktion sieht die Mustervorschrift elf Standardlösungen vor, welche von einer verbesserten Wärmedämmung bis zum Einsatz von Solarkollektoren oder Abwärmenutzung gehen. Zwar müssen auch Altbauten bei umfassenden Sanierungen höhere Anforderungen erfüllen, die Obergrenze liegt bei diesen aber bei 9,0 Liter Heizöl- Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr.
Daneben sieht das Basismodul weitere Neuerungen für Neubauten und umfassende Sanierungen vor:
 
 
Der sommerliche Wärmeschutz muss nachgewiesen werden.
Neue Öl- und Gasbrenner müssen kondensierend sein. Diese weisen einen höheren Wirkungsgrad auf als herkömmliche Brenner.
Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen sind nur noch als Not- oder Zusatzheizung möglich.
Neue Elektroboiler zur Warmwassererwärmung sind nicht mehr erlaubt. Elektroeinsätze dürfen lediglich zur Restwärmeerzeugung oder im Sommer eingesetzt werden, vorausgesetzt das Warmwasser wird grundsätzlich über die Heizung erzeugt.
Der bisherige Bedarfsnachweis für Klimaanlagen entfällt. Allerdings begrenzt die MuKEn den Stromverbrauch für Kühlen und Befeuchten, wodurch die Effizienz erhöht wird.
Bei Mehrfamilienhäusern ab fünf Parteien müssen die Heiz- und Warmwasserkosten separat erfasst und abgerechnet werden.
Die Kantone sind verpflichtet, den Gebäudeenergieausweis der Kantone einzuführen. Für die Eigentümer von Liegenschaften ist die Ausstellung eines solchen Papiers freiwillig.
 
     
  Die sieben Zusatzmodule enthalten eine Vielzahl weiterer Massnahmen. Von diesen kann jeder Kanton diejenigen übernehmen, welche er für die örtlichen Gegebenheiten als sinnvoll erachtet. Brisant sind Vorschriften, welche auch für nicht sanierte Gebäude eine Nachrüstpflicht bedeuten. Der HEV bleibt am Ball und wird seine Mitglieder auf dem Laufenden halten.  
     
  * lic. iur., Redaktor «Zürcher Hauseigentümer»  
 
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