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Die Konferenz der Energiedirektoren hat Anfang April die neuen
«Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) verabschiedet.
Deren Ziel ist es, im Gebäudebereich mehr Energie zu sparen
und die Bauvorschriften in diesem Sektor etwas zu harmonisieren. |
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Die MuKEn bestehen aus einem Basisund
sieben Zusatzmodulen. Die Kantone sollen
das Basismodul und die für sie relevanten
Zusatzmodule auf dem üblichen politischen
Weg in ihre Bauvorschriften übernehmen. Die
Umsetzung wird für die meisten Kantone
zwischen 2009 und 2011 erwartet. Im Kanton
Zürich läuft gegenwärtig die Vernehmlassung
zu den entsprechenden Vorschriften.
Die MuKEn sehen vor, dass Neubauten für
Heizung und Warmwasser nur noch 6,0 Liter
Heizöl pro Quadratmeter Geschossfläche und
Jahr benötigen dürfen. 20% davon müssen
aus erneuerbarer Energie stammen oder aber
zusätzlich reduziert werden. Der zulässige Verbrauch
nicht erneuerbarer Energie wird damit
nahezu auf denjenigen des bisherigen Minergiestandards
gesenkt, nämlich auf 4,8 Liter
Heizöl-Äquivalent. Für die Reduktion sieht die
Mustervorschrift elf Standardlösungen vor,
welche von einer verbesserten Wärmedämmung
bis zum Einsatz von Solarkollektoren
oder Abwärmenutzung gehen. Zwar müssen
auch Altbauten bei umfassenden Sanierungen
höhere Anforderungen erfüllen, die Obergrenze
liegt bei diesen aber bei 9,0 Liter Heizöl-
Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr.
Daneben sieht das Basismodul weitere
Neuerungen für Neubauten und umfassende
Sanierungen vor: |
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Der sommerliche Wärmeschutz muss
nachgewiesen werden. |
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Neue Öl- und Gasbrenner müssen kondensierend
sein. Diese weisen einen höheren
Wirkungsgrad auf als herkömmliche
Brenner. |
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Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen
sind nur noch als Not- oder Zusatzheizung
möglich. |
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Neue Elektroboiler zur Warmwassererwärmung
sind nicht mehr erlaubt. Elektroeinsätze
dürfen lediglich zur Restwärmeerzeugung
oder im Sommer eingesetzt
werden, vorausgesetzt das Warmwasser
wird grundsätzlich über die Heizung erzeugt. |
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Der bisherige Bedarfsnachweis für Klimaanlagen
entfällt. Allerdings begrenzt die
MuKEn den Stromverbrauch für Kühlen
und Befeuchten, wodurch die Effizienz
erhöht wird. |
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Bei Mehrfamilienhäusern ab fünf Parteien
müssen die Heiz- und Warmwasserkosten
separat erfasst und abgerechnet werden. |
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Die Kantone sind verpflichtet, den Gebäudeenergieausweis
der Kantone einzuführen.
Für die Eigentümer von Liegenschaften
ist die Ausstellung eines solchen
Papiers freiwillig. |
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Die sieben Zusatzmodule enthalten eine
Vielzahl weiterer Massnahmen. Von diesen
kann jeder Kanton diejenigen übernehmen,
welche er für die örtlichen Gegebenheiten als
sinnvoll erachtet. Brisant sind Vorschriften,
welche auch für nicht sanierte Gebäude eine
Nachrüstpflicht bedeuten. Der HEV bleibt am
Ball und wird seine Mitglieder auf dem Laufenden
halten. |
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