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Zwischen Vermitteln und Richten
Mit wenigen Ausnahmen müssen, bevor
sie beim urteilenden Gericht anhängig gemacht
werden können, fast alle vermögensrechtlichen
Streitigkeiten, wie Forderungen
aus Handel und Verträgen, Bauhandwerkerpfandrechte,
Ansprüche aus Motorfahrzeugund
Fahrradunfällen, Herausforderungsund
Feststellungsklagen, Anfechtungen von
Generalversammlungsbeschlüssen, Persönlichkeits-
und Ehrverletzungen, Erbstreitigkeiten,
nachbarrechtliche Streitigkeiten, strittige
Scheidungs- und Trennungsklagen, Vaterschafts-
und Unterhaltsklagen, in einer Sühnverhandlung
dem Friedensrichter vorgelegt
werden. In der Stadt Zürich kam im Kalenderjahr
2008 von total 3143 Klagen in 52,7%
dieser Fälle eine Einigung zustande.
Der Erfolg des Friedensrichters beruht
darauf, dass er häufig der erste Unbeteiligte
ist, der mit den Streitparteien spricht. Viele
Meinungsverschiedenheiten beruhen auf
Missverständnissen oder auf falschen rechtlichen
Vorstellungen. Selbstverständlich wird
dabei jeder Fall nach seinen eigenen Besonderheiten
behandelt und es gibt kein allgemeingültiges
Rezept dafür. Das einfache,
schnelle und im Abschluss rechtsverbindliche, friedensrichterliche
Verfahren und der
Auftrag, die Parteien
zu versöhnen – und
sie vor unbegründeten
Klagen abzuhalten –,
führen vielfach dazu, dass es unter Umständen
besser ist, in einen mageren Vergleich
einzuwilligen als einen fetten Prozess anzustreben.
Bei Streitigkeiten unter 500 Franken
beurteilt der Friedensrichter letztinstanzlich
als erkennender Richter die ihm vorgelegten
Streitigkeiten. |
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«Weiterhin unentbehrlich»
Das friedensrichterliche Verfahren ist darauf
ausgerichtet, dem Einzelnen möglichst
chancengleich zu seinem Recht zu verhelfen.
Diese Verfahren haben daher stets eine dem
Recht dienende Funktion mit dem Ziel, den
Rechtsfrieden wieder herzustellen. Das ist
eine Grundvoraussetzung für jede zivilisierte,
der gewaltfreien Konfliktlösung verpflichtete
Gesellschaft. Im einfachen und ungehinderten
Zugang zur Rechtspflege bieten die
Friedensrichterämter im Rahmen ihrer Möglichkeiten
auch unentgeltliche Beratungsgespräche
an. So unterschiedlich diese Anfragen
auch sind, können vielfach Lösungsmöglichkeiten
aufgezeigt werden, ohne dass
bereits eine Klage eingereicht werden muss.
Die bei den Friedensrichterämtern erhältliche
Gratisbroschüre gibt wertvolle Hinweise für
die Einreichung von Klagen, den Prozessablauf
und enthält ein Verzeichnis der wichtigsten
Gerichtsstellen. Zögern Sie nicht, rufen
Sie uns an oder besuchen Sie uns im Internet:
www.stadt-zuerich.ch/friedensrichter. |
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