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HEV 12/2008 Inhaltsverzeichnis
205 Jahre Friedensrichter

     
  Erneuerungwahlen der Friedensrichterinnen und Friedensrichter
im Frühjahr 2009
 
     
  Mehr Vermittler als Richter  
  * Paco Oliver  
     
  Die Friedensrichter wurden im Jahre 1803 im Kanton Zürich eingeführt, als Napoleon mit der Proklamation der Gleichheit aller Bürger, der Volkssouveränität und der Gewaltentrennung die Helvetische Republik neu ausrichtete.  
     
  Wie manche Auseinandersetzung hat nicht schon ein vorläufiges Ende gefunden mit dem Ausruf: «Das nächste Mal sehen wir uns vor dem Friedensrichter!» Nach einem entstandenen Konflikt, welcher sich zu einem eigentlichen Rechtsstreit verschärft, setzt der Kanton Zürich seit 205 Jahren auf die vermittelnde Tätigkeit des Friedensrichters. Durch eine erfolgreiche Intervention und eine wohlüberlegte Konfliktlösungsstrategie gelingt es vielfach mit dem friedensrichterlichen Verfahren, endgültig einen Streit beizulegen. Der Friedensrichter als Verhandlungsführer versucht gemeinsam mit den Parteien, einvernehmliche und weiterführende Lösungen zu erarbeiten. Mit diesen Aussöhnungsgesprächen werden oft eigentliche Win-Win-Situationen geschaffen. Die zerstrittenen Parteien sparen so viel Geld, Zeit, Nerven sowie möglicherweise weitere Verfahren und entlasten dadurch letztlich auch die oberen Gerichte.   Robert Schönbächler, Präsident Verband der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Bezirks Zürich und Friedensrichter der Stadtzürcher Kreise 6 +10.
Robert Schönbächler, Präsident Verband
der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Bezirks Zürich und Friedensrichter der Stadtzürcher Kreise 6+10.
 
   
     
  Zwischen Vermitteln und Richten
Mit wenigen Ausnahmen müssen, bevor sie beim urteilenden Gericht anhängig gemacht werden können, fast alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten, wie Forderungen aus Handel und Verträgen, Bauhandwerkerpfandrechte, Ansprüche aus Motorfahrzeugund Fahrradunfällen, Herausforderungsund Feststellungsklagen, Anfechtungen von Generalversammlungsbeschlüssen, Persönlichkeits- und Ehrverletzungen, Erbstreitigkeiten, nachbarrechtliche Streitigkeiten, strittige Scheidungs- und Trennungsklagen, Vaterschafts- und Unterhaltsklagen, in einer Sühnverhandlung dem Friedensrichter vorgelegt werden. In der Stadt Zürich kam im Kalenderjahr 2008 von total 3143 Klagen in 52,7% dieser Fälle eine Einigung zustande.
Der Erfolg des Friedensrichters beruht darauf, dass er häufig der erste Unbeteiligte ist, der mit den Streitparteien spricht. Viele Meinungsverschiedenheiten beruhen auf Missverständnissen oder auf falschen rechtlichen Vorstellungen. Selbstverständlich wird dabei jeder Fall nach seinen eigenen Besonderheiten behandelt und es gibt kein allgemeingültiges Rezept dafür. Das einfache, schnelle und im Abschluss rechtsverbindliche, friedensrichterliche Verfahren und der Auftrag, die Parteien zu versöhnen – und sie vor unbegründeten Klagen abzuhalten –, führen vielfach dazu, dass es unter Umständen besser ist, in einen mageren Vergleich einzuwilligen als einen fetten Prozess anzustreben. Bei Streitigkeiten unter 500 Franken beurteilt der Friedensrichter letztinstanzlich als erkennender Richter die ihm vorgelegten Streitigkeiten.
 
     
  «Weiterhin unentbehrlich»
Das friedensrichterliche Verfahren ist darauf ausgerichtet, dem Einzelnen möglichst chancengleich zu seinem Recht zu verhelfen. Diese Verfahren haben daher stets eine dem Recht dienende Funktion mit dem Ziel, den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Das ist eine Grundvoraussetzung für jede zivilisierte, der gewaltfreien Konfliktlösung verpflichtete Gesellschaft. Im einfachen und ungehinderten Zugang zur Rechtspflege bieten die Friedensrichterämter im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch unentgeltliche Beratungsgespräche an. So unterschiedlich diese Anfragen auch sind, können vielfach Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, ohne dass bereits eine Klage eingereicht werden muss. Die bei den Friedensrichterämtern erhältliche Gratisbroschüre gibt wertvolle Hinweise für die Einreichung von Klagen, den Prozessablauf und enthält ein Verzeichnis der wichtigsten Gerichtsstellen. Zögern Sie nicht, rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns im Internet:
www.stadt-zuerich.ch/friedensrichter.
 
     
  * lic. iur., Redaktor «Zürcher Hauseigentümer»  
 
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