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HEV 12/2002 Inhaltsverzeichnis
Cablecom

Kabelfernsehen und -radio ab nächstem Jahr
wieder billiger

* Paco Oliver

Gerade noch bevor der Preisüberwacher einen für sie voraussichtlich negativen Entscheid fällte, verpflichtete sich Cablecom, den Basispreis für das Grundangebot per 1.1.2003 von Fr. 22.- auf Fr. 19.50 zu senken.

Vorgeschichte
Im Frühjahr 1999 kündigte Cablecom die Einführung einer schweizerischen Einheitsgebühr von Fr. 24.- (inklusive Service plus, zuzüglich Abgaben und Mehrwertsteuer) auf Anfang 2000 an. Ende 1999 schloss die Preisüberwachung mit der Cablecom eine einvernehmliche Regelung ab, gemäss welcher Cablecom die Gebühren lediglich in eine Bandbreite von Fr. 17.- bis maximal Fr. 22.- (exklusive Service plus; zuzüglich Abgaben und Mehrwertsteuer) überführen durfte.
Jene einvernehmliche Regelung lief Ende 2001 aus. Preisüberwachung und Cablecom verhandelten darauf erneut über eine einvernehmliche Regelung. Da sich die Verhandlungen ohne Ergebnis dahin zogen vereinheitlichte Cablecom ihre Grundgebühr von sich aus landesweit und erhöhte diese per 1. Mai 2002 auf Fr. 22.- pro Monat und Haushalt (HEV 11/01 u. 12/01).
Gegen diese Erhöhung beschwerten sich sowohl Hauseigentümer wie Mieterverbände beim Preisüberwacher, der dieselbe deshalb einer eingehenden Überprüfung unterzog. Die Analyse ergab, dass ein Preis von Fr. 22.- monatlich nicht gerechtfertigt ist. Nachdem eine einvernehmliche Regelung mit Cablecom nicht zu Stande kam, leitete der Preisüberwacher ein formelles Entscheidverfahren ein. Im Rahmen dieses Verfahrens kam die konsultierte Wettbewerbskommission zum Schluss, aufgrund der marktbeherrschenden Position von Cablecom sei in der Schweiz kein Wettbewerb möglich. Damit aber fehle die Grundlage für das Festsetzen eines Einheitstarifs. Um diesen zu retten gab Cablecom schliesslich nach und senkte die Basispreise auf den 1. Januar 2003 um Fr. 2.50. Diese Regelung ist auf zwei Jahre befristet.
Dieser Preis versteht sich exklusive Urheberrechts- und Bakomabgabe, Mehrwertsteuer sowie ohne den Service bis zur Steckdose.
     
 
    ohne   mit Service Plus  
  Basisabo 19.50    9.50  
  Urheber-, Interpretenrechte und
Konzessionsabgabe
 2.08    2.08  
  Servicegebühr für Hausverkabelung      2.00  
  Mehrwertsteuer 7.6%  1.64    1.79  
  Total 23.22   25.37  
 
     
 
Was bedeutet die Senkung für die Vermieter?
Wer die Erhöhung der Gebühren noch nicht an seine Mieter weitergegeben hat, kann das jetzt aufgrund der verbindlichen Einigung tun. Eine Anpassung auf den 1. Januar ist allerdings nicht mehr möglich. Einzuhalten sind Kündigungsfristen und -termine. Im Normalfall ist die Anpassung bei Wohnungsmietverträgen auf den 1. April 2003 möglich.
Wo die Erhöhung der Gebühren weitergegeben wurde, ist nun eine entsprechende Senkung angebracht. Eine Senkung ist auch ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und -terminen möglich, nicht einmal ein amtliches Formular ist dazu erforderlich. Erzwingen kann der Mieter die Senkung allerdings auch erst auf den Zeitpunkt, auf welchen eine Mietzinsanpassung möglich wäre.
Wer für die Gebühren monatliche Akonto-Zahlungen einzieht, braucht nichts zu unternehmen. Er kann den tatsächlich bezahlten Betrag zu gegebener Zeit in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen.

* Redaktor, lic. iur.

 
     
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