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Kabelfernsehen und -radio ab nächstem Jahr wieder
billiger * Paco Oliver
Gerade noch bevor der Preisüberwacher einen für sie
voraussichtlich negativen Entscheid fällte, verpflichtete sich Cablecom, den Basispreis für das Grundangebot
per 1.1.2003 von Fr. 22.- auf Fr. 19.50 zu senken. Vorgeschichte Im Frühjahr 1999 kündigte Cablecom die
Einführung einer schweizerischen Einheitsgebühr von Fr. 24.- (inklusive Service plus,
zuzüglich Abgaben und Mehrwertsteuer) auf Anfang 2000 an. Ende 1999 schloss die Preisüberwachung mit der
Cablecom eine einvernehmliche Regelung ab, gemäss welcher Cablecom die Gebühren lediglich in eine Bandbreite
von Fr. 17.- bis maximal Fr. 22.- (exklusive Service plus; zuzüglich Abgaben und
Mehrwertsteuer) überführen durfte. Jene einvernehmliche Regelung lief
Ende 2001 aus. Preisüberwachung und Cablecom verhandelten darauf erneut über eine einvernehmliche Regelung.
Da sich die Verhandlungen ohne Ergebnis dahin zogen vereinheitlichte Cablecom ihre Grundgebühr von sich aus
landesweit und erhöhte diese per 1. Mai 2002 auf Fr. 22.- pro Monat und Haushalt (HEV
11/01 u.
12/01). Gegen
diese Erhöhung beschwerten sich sowohl Hauseigentümer wie Mieterverbände beim Preisüberwacher, der
dieselbe deshalb einer eingehenden Überprüfung unterzog. Die Analyse ergab, dass ein Preis von Fr.
22.- monatlich nicht gerechtfertigt ist. Nachdem eine einvernehmliche Regelung mit Cablecom nicht zu Stande kam,
leitete der Preisüberwacher ein formelles Entscheidverfahren ein. Im Rahmen dieses Verfahrens kam die konsultierte
Wettbewerbskommission zum Schluss, aufgrund der marktbeherrschenden Position von Cablecom sei in der Schweiz kein
Wettbewerb möglich. Damit aber fehle die Grundlage für das Festsetzen eines Einheitstarifs. Um diesen zu
retten gab Cablecom schliesslich nach und senkte die Basispreise auf den 1. Januar 2003 um Fr. 2.50. Diese
Regelung ist auf zwei Jahre befristet. Dieser Preis versteht sich exklusive
Urheberrechts- und Bakomabgabe, Mehrwertsteuer sowie ohne den Service bis zur Steckdose. |
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ohne |
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mit Service Plus |
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Basisabo |
19.50 |
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9.50 |
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Urheber-, Interpretenrechte und Konzessionsabgabe |
2.08 |
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2.08 |
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Servicegebühr für Hausverkabelung |
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2.00 |
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Mehrwertsteuer 7.6% |
1.64 |
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1.79 |
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Total |
23.22 |
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25.37 |
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Was bedeutet
die Senkung für die Vermieter? |
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Wer die Erhöhung der
Gebühren noch nicht an seine Mieter weitergegeben hat, kann das jetzt aufgrund der verbindlichen Einigung tun.
Eine Anpassung auf den 1. Januar ist allerdings nicht mehr möglich. Einzuhalten sind
Kündigungsfristen und -termine. Im Normalfall ist die Anpassung bei Wohnungsmietverträgen auf den 1.
April 2003 möglich. |
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Wo die Erhöhung der
Gebühren weitergegeben wurde, ist nun eine entsprechende Senkung angebracht. Eine Senkung ist auch ohne Einhaltung
von Kündigungsfristen und -terminen möglich, nicht einmal ein amtliches Formular ist dazu erforderlich.
Erzwingen kann der Mieter die Senkung allerdings auch erst auf den Zeitpunkt, auf welchen eine Mietzinsanpassung
möglich wäre. |
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Wer für die Gebühren
monatliche Akonto-Zahlungen einzieht, braucht nichts zu unternehmen. Er kann den tatsächlich bezahlten Betrag zu
gegebener Zeit in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen. |
* Redaktor, lic. iur. |
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