Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 10/2004 Inhaltsverzeichnis
Anti-Graffiti-Kampagne
des Hauseigentümerverbandes Kanton Zürich

     
  Sauberer Kanton Zürich  
     
  Dass die kantonale Baudirektion zum Schutz einer Graffiti von Harald Nägeli am Deutschen Seminar in Zürich besondere Schutzmassnahmen angeordnet hat (vgl. dazu S. 727), ist uns Anlass, daran zu erinnern, dass die Anti-Graffiti-Kampagne des HEV Kanton Zürich noch immer andauert. Der HEV setzt sich nach wie vor aktiv gegen die verbreiteten Wandschmierereien ein. Im Rahmen seiner seit Januar 2003 laufenden dreijährigen Kampagne unterstützt er seine Mitglieder bei der Entfernung von Graffiti mit einem einmaligen Beitrag von je Fr. 300.–.  
     
  Wer?  
 
Antragsberechtigt sind die Mitglieder sämtlicher Sektionen des HEV Kanton Zürich.
Anmeldung zur Mitgliedschaft und Geltendmachung der Entschädigung können gleichzeitig erfolgen.
Neumitglieder aufgrund dieser Aktion werden in der Regel der Wohnsitzsektion zugeteilt.
Jedes Mitglied kann im Laufe der Kampagne die Anti-Graffiti-Prämie nur einmal beanspruchen.
 
     
  Wie?  
 
Empfohlen wird die Opferschicht- Methode. Bei dieser wird die Schmiererei mit einer wasserlöslichen Farbschicht übermalt, welche bei einer erneuten Graffiti-Attacke mit einfachen Mitteln samt der neuen Schmiererei abgewaschen und erneuert werden kann. Das Mitglied verpflichtet sich, erneute Graffiti in diesem Sinne sofort wieder zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.
Gegen Vorlage der Rechnung wird dem Mitglied der Betrag von Fr. 300.– überwiesen.
 
     
  Wo?  
 
Die betroffene Liegenschaft muss im Kanton Zürich liegen.
 
     
  Zuständig für die Abwicklung und für allfällige Fragen ist das Sekretariat des HEV Kanton Zürich, Kathrin Attinger, Albisstrasse 28, Postfach, 8038 Zürich, Tel. 01 487 17 75, Fax 01 487 18 88, info@hev-zh.ch.  
         
     
         
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