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Wo Rauch ist, ist auch Feuer * Paco Oliver |
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Am 13. Oktober
2004 berichtete der «Tages-Anzeiger», die Lufthygiene-Fachleute der
Baudirektion des Kantons Zürich wollten dem Regierungsrat beantragen, neue
Holzfeuerungen und Cheminées inskünftig nur noch zu bewilligen,
wenn sie mit einer Glasscheibe versehen sind. Das Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft (Buwal) begrüsse die Bestrebungen des Kantons
Zürich so sehr, hiess es, dass der Bund die Grenzwerte unter Hinweis auf
die Zürcher Praxis landesweit für verbindlich erklären
könnte. (Vgl. auch S. 799) |
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Damit wirbelte er einigen Staub auf. Dem HEV Zürich
schien es, im Kanton Zürich gäbe es eigentlich dringlichere Probleme
zu lösen. In einer Medienmitteilung drückte er seine Meinung aus,
dass Spezialisten bedauerlicherweise dazu neigen, sich so in eine einzelne
Frage zu vertiefen, dass sie darob den Überblick und jeden Sinn für
die Verhältnismässigkeit verlieren. Nach offiziellen Angaben
verursachen die inkriminierten Cheminées etc. mit sämtlichen
Heizungen aller Haushalte zusammen insgesamt gerade etwa 5% des Feinstaubs. Der
Anteil, der durch offene Kaminfeuer ausgestossen wird, kann insbesondere im
Vergleich zu Industrie und Verkehr nicht wirklich so dramatisch sein, dass sich
Massnahmen aufdrängen. |
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Offenbar werden
aber die geltenden Vorschriften nicht von allen eingehalten. Um das in den
Griff zu bekommen, braucht es jedoch keine neuen Vorschriften, sondern
Aufklärung und/oder Kontrollen. Werden verbotenerweise
umweltschädigende Materialien in offenen Kaminen verbrannt, lässt
sich das heutzutage sicher anhand der Asche beweisen. Polizeiliche Massnahmen
wären zwar unsympathisch, aber immer noch besser als neue Verbote, welche
im Übrigen auch kontrolliert werden müssten. Das Problem ist
übrigens keineswegs neu. In «Umweltpraxis» Oktober 1997 findet
sich ein interessanter Artikel zu genau diesem Thema. Bemerkenswert ist auch,
dass man damals nicht von Cheminéeverbot sprach, sondern Verbote als
wenig geeignetes Mittel bezeichnete: |
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Offenbar zeitigte diese Kampagne bisher nicht den
erwarteten Erfolg. Das überrascht insofern nicht, als sie unseres Wissens
von der Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen wurde. Statt aber diesen Weg
weiter zu verfolgen oder nach neuen Wegen für die Sensibilisierung der
Betroffenen zu suchen, glaubte man nun, entgegen der damals geäusserten
Meinung eben doch zu Verboten greifen zu müssen. Die Reaktionen waren aber
offenbar heftig. Vermutlich war der HEV Zürich nicht der einzige, der
umgehend zum Abbruch der Übung aufrief. Jedenfalls war am Tag darauf im
«Tages-Anzeiger» zu lesen, die kantonale Baudirektorin habe erst
aus der Presse von der ganzen Übung erfahren. Ein Verbot von offenen
Öfen komme überhaupt nicht in Frage. Auch beim Buwal wollte nun
niemand mehr die Leute mit einem Verbot verärgern. |
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Die für
Hauseigentümer unzumutbaren Bestrebungen der Lufthygiene-Spezialisten des
Kantons Zürich konnten also noch rechtzeitig gestoppt werden. Insofern
kann Entwarnung gegeben werden. Als bedenklich erscheint aber schon, dass sich
Ämter oder Beamte derart verselbstständigen können und
öffentliche Mittel sinnlos eingesetzt werden, ist doch nicht anzunehmen,
dass der Unfug in der Freizeit ausgeheckt wurde. Umweltschutz hat viel mit dem
nachhaltigen Einsatz von Energie zu tun. Daran sollten Beamte denken, wenn sie
die ihrige sinnlos verschleudern. |
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Holzfeuerungen richtig betreiben
Informationskampagnen in den
Gemeinden
Nach Schätzung von Kaminfegern verbrennt etwa jeder
zehnte Cheminée-Besitzer Abfälle in der guten Stube. Diese
gesundheitsschädigende und illegale Abfall- und Altholzentsorgung soll mit
Informationskampagnen in den Gemeinden vermindert werden. Den Gemeinden sollen
verschiedene Hilfmittel für gemeinsame Veranstaltungen von Behörden,
Kaminfegern und Ofenbauern zur Verfügung gestellt
werden.
Keine
Abfälle privat verbrennen! Das Verbrennen von Abfällen in Cheminées, Heizungen
oder Gartenfeuern belastet die Luft bis zu tausendmal stärker als die
Beseitigung in einer modernen Kehrichtverbrennungsanlage. Zudem können
Nachbarn durch den Rauch belästigt und die eigene Gesundheit im beheizten
Wohnraum durch gefährliche Gase beeinträchtigt werden. Auch
Feuerungseinrichtungen können Schaden nehmen. All diese Erkenntnisse sind
wissenschaftlich abgestützt, und die nötigen gesetzlichen Erlasse zum
Schutz von Mensch und Umwelt in Form eines allgemeinen
Verbrennungsverbotes von Abfällen sind in Kraft. Woran es heute
offensichtlich mangelt, ist die sachgerechte Information der
Liegenschaftsbesitzer und Betreiber von Cheminées und
Kleinfeuerungen. Verhaltensweisen lassen sich nur bedingt durch Verbote
beeinflussen. Erfolgversprechender sind positive Anreize, persönliche
Motivation und Einsicht. Das Schwergewicht wird deshalb auf
Öffentlichkeitsarbeit in den Gemeinden gelegt. Mit Informationskampagnen
und Veranstaltungen wie Kursabenden unter dem Titel «Richtig heizen mit
Holz» sollen positive Botschaften vermittelt werden. Die Veranstaltungen
finden dann das nötige Interesse bei den potenziell Betroffenen, wenn die
Organisation gemeinsam von Fachleuten der Holzwirtschaft, des Hafner- und
Kaminfegergewerbes sowie von kommunalen und kantonalen Behörden, unter der
Leitung der Gemeindebehörden, organisiert werden.
Vorbild der öffentlichen
Hand Für die
Durchsetzung des Verbrennungsverbotes in den Gemeinden ist das positive Vorbild
der öffentlichen Hand von entscheidender Bedeutung.
Selbstverständlich ist das Abfallverbrennen durch Gemeindebetriebe tabu.
Weniger klar scheinen oft die zulässigen Brennstoffe bei 1.-August-Feuern
und Feuerwehrübungen zu sein. Das AGW hat deshalb zusammen mit dem Amt
für technische Anlagen und Lufthygiene (ATAL) die Gemeindebehörden im
Juni dieses Jahres erneut aufgefordert, für 1.-August-Feuer nur
naturbelassenes Holz zuzulassen und Übertretungen zu verhindern. Positive
Signale für das gesetzeskonforme Feuern im Freien kann auch die Feuerwehr
bei ihren Übungen verbreiten. Die kantonale Feuerwehr empfiehlt
anstelle der früher oft verwendeten Abbruchhölzer sowie Mehr- und
Einwegpaletten für Löschübungen Holzabfälle aus dem
Forst, wie Stammholz und Rinde, zu verwenden, die zurzeit in unseren
Wäldern in genügenden Mengen vorhanden sind. |
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