Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 11/2004 Inhaltsverzeichnis
Umwelt

     
  Wo Rauch ist, ist auch Feuer
* Paco Oliver
 
     
  Am 13. Oktober 2004 berichtete der «Tages-Anzeiger», die Lufthygiene-Fachleute der Baudirektion des Kantons Zürich wollten dem Regierungsrat beantragen, neue Holzfeuerungen und Cheminées inskünftig nur noch zu bewilligen, wenn sie mit einer Glasscheibe versehen sind. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) begrüsse die Bestrebungen des Kantons Zürich so sehr, hiess es, dass der Bund die Grenzwerte unter Hinweis auf die Zürcher Praxis landesweit für verbindlich erklären könnte. (Vgl. auch S. 799)  
      Damit wirbelte er einigen Staub auf. Dem HEV Zürich schien es, im Kanton Zürich gäbe es eigentlich dringlichere Probleme zu lösen. In einer Medienmitteilung drückte er seine Meinung aus, dass Spezialisten bedauerlicherweise dazu neigen, sich so in eine einzelne Frage zu vertiefen, dass sie darob den Überblick und jeden Sinn für die Verhältnismässigkeit verlieren. Nach offiziellen Angaben verursachen die inkriminierten Cheminées etc. mit sämtlichen Heizungen aller Haushalte zusammen insgesamt gerade etwa 5% des Feinstaubs. Der Anteil, der durch offene Kaminfeuer ausgestossen wird, kann insbesondere im Vergleich zu Industrie und Verkehr nicht wirklich so dramatisch sein, dass sich Massnahmen aufdrängen.  
 
  Offenbar werden aber die geltenden Vorschriften nicht von allen eingehalten. Um das in den Griff zu bekommen, braucht es jedoch keine neuen Vorschriften, sondern Aufklärung und/oder Kontrollen. Werden verbotenerweise umweltschädigende Materialien in offenen Kaminen verbrannt, lässt sich das heutzutage sicher anhand der Asche beweisen. Polizeiliche Massnahmen wären zwar unsympathisch, aber immer noch besser als neue Verbote, welche im Übrigen auch kontrolliert werden müssten. Das Problem ist übrigens keineswegs neu. In «Umweltpraxis» Oktober 1997 findet sich ein interessanter Artikel zu genau diesem Thema. Bemerkenswert ist auch, dass man damals nicht von Cheminéeverbot sprach, sondern Verbote als wenig geeignetes Mittel bezeichnete:  
  Offenbar zeitigte diese Kampagne bisher nicht den erwarteten Erfolg. Das überrascht insofern nicht, als sie unseres Wissens von der Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen wurde. Statt aber diesen Weg weiter zu verfolgen oder nach neuen Wegen für die Sensibilisierung der Betroffenen zu suchen, glaubte man nun, entgegen der damals geäusserten Meinung eben doch zu Verboten greifen zu müssen. Die Reaktionen waren aber offenbar heftig. Vermutlich war der HEV Zürich nicht der einzige, der umgehend zum Abbruch der Übung aufrief. Jedenfalls war am Tag darauf im «Tages-Anzeiger» zu lesen, die kantonale Baudirektorin habe erst aus der Presse von der ganzen Übung erfahren. Ein Verbot von offenen Öfen komme überhaupt nicht in Frage. Auch beim Buwal wollte nun niemand mehr die Leute mit einem Verbot verärgern.      
 
  Die für Hauseigentümer unzumutbaren Bestrebungen der Lufthygiene-Spezialisten des Kantons Zürich konnten also noch rechtzeitig gestoppt werden. Insofern kann Entwarnung gegeben werden. Als bedenklich erscheint aber schon, dass sich Ämter oder Beamte derart verselbstständigen können und öffentliche Mittel sinnlos eingesetzt werden, ist doch nicht anzunehmen, dass der Unfug in der Freizeit ausgeheckt wurde. Umweltschutz hat viel mit dem nachhaltigen Einsatz von Energie zu tun. Daran sollten Beamte denken, wenn sie die ihrige sinnlos verschleudern.  
     
     
  Holzfeuerungen richtig betreiben

Informationskampagnen in den Gemeinden

Nach Schätzung von Kaminfegern verbrennt etwa jeder zehnte Cheminée-Besitzer Abfälle in der guten Stube. Diese gesundheitsschädigende und illegale Abfall- und Altholzentsorgung soll mit Informationskampagnen in den Gemeinden vermindert werden. Den Gemeinden sollen verschiedene Hilfmittel für gemeinsame Veranstaltungen von Behörden, Kaminfegern und Ofenbauern zur Verfügung gestellt werden.

Keine Abfälle privat verbrennen!
Das Verbrennen von Abfällen in Cheminées, Heizungen oder Gartenfeuern belastet die Luft bis zu tausendmal stärker als die Beseitigung in einer modernen Kehrichtverbrennungsanlage. Zudem können Nachbarn durch den Rauch belästigt und die eigene Gesundheit im beheizten Wohnraum durch gefährliche Gase beeinträchtigt werden. Auch Feuerungseinrichtungen können Schaden nehmen. All diese Erkenntnisse sind wissenschaftlich abgestützt, und die nötigen gesetzlichen Erlasse zum Schutz von Mensch und Umwelt – in Form eines allgemeinen Verbrennungsverbotes von Abfällen – sind in Kraft. Woran es heute offensichtlich mangelt, ist die sachgerechte Information der Liegenschaftsbesitzer und Betreiber von Cheminées und Kleinfeuerungen.
Verhaltensweisen lassen sich nur bedingt durch Verbote beeinflussen. Erfolgversprechender sind positive Anreize, persönliche Motivation und Einsicht. Das Schwergewicht wird deshalb auf Öffentlichkeitsarbeit in den Gemeinden gelegt. Mit Informationskampagnen und Veranstaltungen wie Kursabenden unter dem Titel «Richtig heizen mit Holz» sollen positive Botschaften vermittelt werden. Die Veranstaltungen finden dann das nötige Interesse bei den potenziell Betroffenen, wenn die Organisation gemeinsam von Fachleuten der Holzwirtschaft, des Hafner- und Kaminfegergewerbes sowie von kommunalen und kantonalen Behörden, unter der Leitung der Gemeindebehörden, organisiert werden.

Vorbild der öffentlichen Hand
Für die Durchsetzung des Verbrennungsverbotes in den Gemeinden ist das positive Vorbild der öffentlichen Hand von entscheidender Bedeutung. Selbstverständlich ist das Abfallverbrennen durch Gemeindebetriebe tabu. Weniger klar scheinen oft die zulässigen Brennstoffe bei 1.-August-Feuern und Feuerwehrübungen zu sein. Das AGW hat deshalb zusammen mit dem Amt für technische Anlagen und Lufthygiene (ATAL) die Gemeindebehörden im Juni dieses Jahres erneut aufgefordert, für 1.-August-Feuer nur naturbelassenes Holz zuzulassen und Übertretungen zu verhindern. Positive Signale für das gesetzeskonforme Feuern im Freien kann auch die Feuerwehr bei ihren Übungen verbreiten. Die kantonale Feuerwehr empfiehlt – anstelle der früher oft verwendeten Abbruchhölzer sowie Mehr- und Einwegpaletten – für Löschübungen Holzabfälle aus dem Forst, wie Stammholz und Rinde, zu verwenden, die zurzeit in unseren Wäldern in genügenden Mengen vorhanden sind.
 
     
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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