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HEV 6/2005 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

  Hans Egloff,
Präsident Hauseigentümerverband
Kanton Zürich
Sozialschädlichkeit von Sprayereien
von fast allen erkannt!
  In der Oktober-Ausgabe des vergangenen Jahres hatte ich mich darüber enerviert, dass die Baudirektion des Kantons Zürich die Sprayereien von Harald Naegeli als erhaltenswerte Kunst und Zeitdokument restaurieren und konservieren will. Dafür werden rund 1000 Franken ausgegeben. Den Vogel abgeschossen hatte aber Gabriele Rohrer von der Baudirektion in einem Interview mit dem «Tagblatt der Stadt Zürich». Sie hielt es für sicher möglich, dass sich dadurch einige illegale Sprayer zusätzlich animiert fühlen. Sie persönlich habe grundsätzlich Freude an Sprayzeichnungen und könne verstehen, wenn Betonmauern besprayt werden und damit Protest ausgedrückt werde.
Ganz anders sehen das offenbar auch unsere Gerichte. Mit zwei Kollegen hatte ein 20-Jähriger mindestens 33 Liegenschaften versprayt und dabei einen Sachschaden von 90 000 Franken angerichtet. Das Bezirksgericht und danach das Obergericht verurteilten ihn zu einer zweimonatigen Gefängnisstrafe. Die Richter sprachen dabei nicht nur von einem «gedankenlosen Tun» oder von «Verunstaltungen». Weit schlimmer sei die «ausserordentliche Sozialschädlichkeit von Graffiti und anderen Schmierereien». Es sei allgemein bekannt, «dass Angst und Unsicherheit der Bevölkerung einen engen Zusammenhang mit Unrat und Sprayereien im öffentlichen Raum» hätten. Von diesen gehe eine «Signalwirkung» mit folgender Botschaft aus: «Da ist eine Zone, wo man verbotene Dinge tun kann, und niemand tut etwas.» Graffiti und ähnliche Schmierereien stellten somit «mehr als eine blosse Verschandelung des öffentlichen Raums dar. Sie sind vielmehr eine der wesentlichen Ursachen, welche zur Verslumung ganzer Quartiere» führten.
Im Rahmen der Aktion «Schöns Züri» des Sozialdepartements der Stadt Zürich sind offenbar Sozialhilfebeziehende und vorläufig aufgenommene Asylsuchende täglich im Einsatz und befreien Schaltkästen und Fassaden öffentlicher Gebäude von Schmierereien und Plakaten.
Den Darlegungen der Gerichte ist nichts hinzuzufügen. Die Aktionen der Stadt Zürich sind lobend zu erwähnen. Bei Frau Rohrer von der Baudirektion des Kantons Zürich will ich die Hoffnung noch nicht ganz aufgeben!
 
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