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HEV 3/2006 Inhaltsverzeichnis
Immobilienverkauf

     
  Mäklerhonorarempfehlung
und Kartellrecht

Nachtrag zu «Der Mäklervertrag» in HEV 2/06, S. 109f.

* Paco Oliver
 
     
  Der Schweizerische Immobilientreuhänderverband (SVIT) gibt wie viele andere Berufsverbände Honorarempfehlungen heraus. Im Frühling 2005 verabschiedete er eine neue Fassung. Aus rechtlichen Gründen war er jedoch vor deren Inkraftsetzung verpflichtet, ein Meldeverfahren bei der Eidgenössischen Wettbewerbskommission durchzuführen. In diesem Verfahren wurde insbesondere abgeklärt, ob und welchen Einfluss die neuen Honorarempfehlungen auf den Wettbewerb unter den Schweizer Immobiliendienstleistern haben könnten.
Im November 2005 nahm das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission zur Eingabe des SVlT Schweiz Stellung. Das Sekretariat befand, dass die Einführung dieser einheitlichen SVIT-Honorarempfehlungen womöglich negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben könnte, und stellte zur Wahrung der im Kartellgesetz vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten die Eröffnung einer Vorabklärung in Aussicht. Vor diesem Hintergrund entschloss sich der SVlT Schweiz, die eingereichten neuen SVIT-Honorarempfehlungen zurückzuziehen, um in Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden eine kartellrechtlich unbedenkliche neue Version auszuarbeiten. Diese Gespräche sind gegenwärtig noch im Gang.
Wie immer sie auch ausgehen, wird es mit Sicherheit dabeibleiben, dass Verbände lediglich Empfehlungen oder Richtwerte abgeben, nicht aber Honorare verbindlich festlegen können. Im konkreten Einzelfall wird das Honorar daher auch in Zukunft nicht durch die erwähnten Honorarempfehlungen, sondern allein durch die Parteien bestimmt werden. Der Markt soll spielen und spielt tatsächlich auch. Insofern kann zur Höhe nicht viel mehr gesagt werden, als dass zurzeit in unserer Gegend Provisionen von 2 bis 3% üblich sind. Provisionen unter 2%, wie in HEV 2, S. 110, erwähnt, werden nur ausnahmsweise, z.B. bei Grossüberbauungen und Siedlungen, vereinbart.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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