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HEV 12/2006 Inhaltsverzeichnis
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  Gebäude-Energieausweis  
     
  Im Zürcher Hauseigentümer Nr. 11/2006, S. 759 f., wird der Energieausweis für Gebäude kurz vorgestellt und mit dem Anliegen verbunden, dieser solle freiwillig und nicht durch staatliche Vorgaben eingeführt werden. Eine recht grosse Zurückhaltung diesem Instrument gegenüber ist offensichtlich.
Die EU unternimmt grosse Anstrengungen, dass die Energieeffizienz von Gebäuden besser wird. Ein Instrument dabei ist der Energieausweis für Gebäude. Seine Einführung in der EU geschieht nicht reibungslos. Verschiedene Schwierigkeiten, welche bei der Einführung entstehen, dürfen die Einschätzung des Wertes des Energieausweises auf längere Frist nicht schmälern.
So gut wie ein Mieter oder Käufer einer Liegenschaft die Wohnfläche, das Erstellungsjahr, die Nebenkosten und viele andere Details wissen will, bevor er sich für einen Miet- oder Kaufvertrag entscheidet, so selbstverständlich sollte es sein, dass Klarheit über den Energieverbrauch besteht. Wir sind es in geschäftlichen Angelegenheiten immer mehr gewohnt, Vergleiche anzustellen, zu werten und uns für das beste Angebot zu entscheiden. Das Wort «Transparenz» fehlt kaum je. Der Energieausweis ist unter diesem Aspekt ein wichtiges Instrument. Die Marktfähigkeit von Gebäuden kann verbessert werden, wenn ein Kunde weiss, wie er ein Gebäude energetisch einstufen kann.
Die Einführung sollte stufenweise erfolgen, nicht zuletzt deshalb, weil es ein hohes Fachwissen braucht, um ein Gebäude integral zu bewerten. Auch wenn es dazu EDV-gestützter Hilfsmittel gibt, braucht es Erfahrung und vertiefte Kenntnisse über bautechnische Zusammenhänge. Die entsprechenden Fachleute sind eher rar. Der Energieausweis muss auch auf wenigen aussagefähigen Kriterien beruhen, so dass die Vergleichbarkeit möglich ist.
Fortschrittliche Hauseigentümer können dank eines Gebäudeenergieausweises Vorteile im Markt erreichen. Ein energetisch vorbildliches Haus wird höhere Miet- und Verkaufspreise als eine vergleichbare Liegenschaft erzielen, nicht zuletzt aufgrund der steigenden Energiepreise. Dass endlich eine Verbesserung der Überwälzbarkeit von energetischen Investitionen auf die Mietzinse erfolgen muss, sei als flankierende Massnahme unterstützt. Dabei könnte man ein System einführen, welches von der Amortisationszeit der energetischen Zusatzinvestition ausgeht und diese für die Überwälzung heranzieht. Der Mieter würde während der Amortisationszeit belastet, gleichzeitig aber durch die Reduktion der Energiekosten entlastet. Nach Ablauf der Amortisation kommt ihm die Energieersparnis umfassend zu, dem Vermieter der Gebäudemehrwert im Verhältnis zu nicht sanierten Gebäuden.
 
  Dr. Max Meyer, Consultant,
Oberengstringen
 
     
  Anmerkung der Redaktion:
Die Angabe von Wohnfläche, Erstellungsjahr, Nebenkosten und vielen anderen Details von Wohnungen hat sich durchgesetzt, obwohl es kein Obligatorium dafür gibt. Wenn sich der Energieausweis als sinnvolles Instrument erweist, wird er sich ebenfalls ohne gesetzlichen Zwang durchsetzen. Der HEV vertraut in das Selbstregulierungsvermögen des Marktes und erachtet Zwangsmassnahmen als überflüssig, wenn nicht gar schädlich.
 
     
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