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Im Zürcher Hauseigentümer Nr. 11/2006,
S. 759 f., wird der Energieausweis für Gebäude
kurz vorgestellt und mit dem Anliegen
verbunden, dieser solle freiwillig und nicht
durch staatliche Vorgaben eingeführt werden.
Eine recht grosse Zurückhaltung diesem
Instrument gegenüber ist offensichtlich.
Die EU unternimmt grosse Anstrengungen,
dass die Energieeffizienz von Gebäuden
besser wird. Ein Instrument dabei ist der
Energieausweis für Gebäude. Seine Einführung
in der EU geschieht nicht reibungslos.
Verschiedene Schwierigkeiten, welche
bei der Einführung entstehen, dürfen die
Einschätzung des Wertes des Energieausweises
auf längere Frist nicht schmälern.
So gut wie ein Mieter oder Käufer einer
Liegenschaft die Wohnfläche, das Erstellungsjahr,
die Nebenkosten und viele andere
Details wissen will, bevor er sich für einen
Miet- oder Kaufvertrag entscheidet, so
selbstverständlich sollte es sein, dass Klarheit
über den Energieverbrauch besteht. Wir sind
es in geschäftlichen Angelegenheiten immer
mehr gewohnt, Vergleiche anzustellen, zu
werten und uns für das beste Angebot zu
entscheiden. Das Wort «Transparenz» fehlt
kaum je. Der Energieausweis ist unter diesem
Aspekt ein wichtiges Instrument. Die
Marktfähigkeit von Gebäuden kann verbessert
werden, wenn ein Kunde weiss, wie er
ein Gebäude energetisch einstufen kann.
Die Einführung sollte stufenweise erfolgen,
nicht zuletzt deshalb, weil es ein
hohes Fachwissen braucht, um ein Gebäude
integral zu bewerten. Auch wenn es dazu
EDV-gestützter Hilfsmittel gibt, braucht es
Erfahrung und vertiefte Kenntnisse über
bautechnische Zusammenhänge. Die entsprechenden
Fachleute sind eher rar. Der
Energieausweis muss auch auf wenigen aussagefähigen
Kriterien beruhen, so dass die
Vergleichbarkeit möglich ist.
Fortschrittliche Hauseigentümer können
dank eines Gebäudeenergieausweises Vorteile
im Markt erreichen. Ein energetisch
vorbildliches Haus wird höhere Miet- und
Verkaufspreise als eine vergleichbare Liegenschaft
erzielen, nicht zuletzt aufgrund der
steigenden Energiepreise. Dass endlich eine
Verbesserung der Überwälzbarkeit von energetischen
Investitionen auf die Mietzinse
erfolgen muss, sei als flankierende Massnahme
unterstützt. Dabei könnte man ein
System einführen, welches von der Amortisationszeit
der energetischen Zusatzinvestition
ausgeht und diese für die Überwälzung
heranzieht. Der Mieter würde während der
Amortisationszeit belastet, gleichzeitig aber
durch die Reduktion der Energiekosten entlastet.
Nach Ablauf der Amortisation kommt
ihm die Energieersparnis umfassend zu, dem
Vermieter der Gebäudemehrwert im Verhältnis
zu nicht sanierten Gebäuden. |
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Dr. Max Meyer, Consultant,
Oberengstringen |
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angabe von Wohnfläche, Erstellungsjahr,
Nebenkosten und vielen anderen
Details von Wohnungen hat sich durchgesetzt,
obwohl es kein Obligatorium dafür
gibt. Wenn sich der Energieausweis als sinnvolles
Instrument erweist, wird er sich ebenfalls
ohne gesetzlichen Zwang durchsetzen.
Der HEV vertraut in das Selbstregulierungsvermögen
des Marktes und erachtet
Zwangsmassnahmen als überflüssig, wenn
nicht gar schädlich. |
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