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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich |
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2000-Watt-Gesellschaft – eine
Aufgabe für alle |
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Es ist mittlerweile weit gehend unbestritten,
dass für eine ökologisch nachhaltige Entwicklung
eine Reduktion der CO2-Emissionen
erforderlich ist. Die Vision der 2000-Watt-
Gesellschaft basiert auf der These, dass der
benötigte Energieverbrauch zur Erreichung
von Wohlstand und wirtschaftlichem Wachstum
sich auf ca. 2000 Watt/Person beziffert.
Heute verbraucht in der Schweiz jede Person
durchschnittlich 3000 Watt. Der Verbrauch
müsste also um den Faktor 1,5 sinken.
Obwohl in den letzten Jahren bei Gebäuden
sehr viel getan worden ist, um den Energieverbrauch
zu senken, wird bei der Heizung
von Wohngebäuden nach wie vor ein grosses
Einsparpotenzial geortet. Insbesondere entweicht
noch zu viel Energie über undichte
Fenster, schlecht isolierte Aussenwände,
Dachböden oder Keller. Gemäss Studien der
Umweltorganisationen benötigt ein Einfamilienhaus,
das 1970 erstellt wurde, durchschnittlich
12 bis 15 l Heizöl pro m2 für Heizung
und Warmwasser. Bei einem Standard-
Einfamilienhaus Baujahr 2003 sind es noch
immer 9 l. Ein Wohnhaus im Minergie-P-Standard
benötigt nur noch 3 l. Im Passivhaus Baujahr
2003 lässt sich mit nur 1,5 l behaglich
wohnen.
Die Reduktion der CO2-Emissionen ist
nicht primär ein Problem der Hauseigentümer,
sondern eines unserer Gesellschaft. Von den
Hauseigentümern kann nicht verlangt werden,
dass sie die notwendigen Investitionen in
die Aussenhülle von Gebäuden oder die
Modernisierung der Wärmetechnik alleine tätigen. Energetisch relevante Investitionen in
Wohnhäuser müssen daher von den direkt
oder indirekt profitierenden Bewohnern getragen
werden – und zwar ungeachtet dessen,
ob es sich dabei um Eigentümer oder Mieter
handelt. Bisher steht dem aber das Mietrecht
im Wege. Solche Hindernisse gilt es zu beseitigen:
Das Mietrecht ist daher so zu ändern,
dass die beim Vermieter anfallenden Kosten
vollumfänglich auf die Mieten überwälzt werden
können.
Handlungsbedarf besteht aber auch auf
anderen Rechtsgebieten. Zum Beispiel bei den
Bauvorschriften. In unseren kleinräumigen
Verhältnissen werden die Abstände zwischen
Gebäuden bzw. zur Nachbargrenze sehr oft so
klein wie zulässig gehalten. Zusätzliche Schichten
von Isolationsmaterial auf den Fassaden
führen dann zu einer Unterschreitung dieser
Minimalabstände. Auch hier ist eine zweckgerichtete
Flexibilität gefragt, ohne welche vielerorts
die gewünschte Wärmedämmung gar
nicht möglich ist.
Albert Leiser |
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(vgl. S. 399ff zum Gebäudeprogramm der Stiftung
Klimarappen) |
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