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HEV 6/2007 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
2000-Watt-Gesellschaft – eine Aufgabe für alle
  Es ist mittlerweile weit gehend unbestritten, dass für eine ökologisch nachhaltige Entwicklung eine Reduktion der CO2-Emissionen erforderlich ist. Die Vision der 2000-Watt- Gesellschaft basiert auf der These, dass der benötigte Energieverbrauch zur Erreichung von Wohlstand und wirtschaftlichem Wachstum sich auf ca. 2000 Watt/Person beziffert. Heute verbraucht in der Schweiz jede Person durchschnittlich 3000 Watt. Der Verbrauch müsste also um den Faktor 1,5 sinken.
Obwohl in den letzten Jahren bei Gebäuden sehr viel getan worden ist, um den Energieverbrauch zu senken, wird bei der Heizung von Wohngebäuden nach wie vor ein grosses Einsparpotenzial geortet. Insbesondere entweicht noch zu viel Energie über undichte Fenster, schlecht isolierte Aussenwände, Dachböden oder Keller. Gemäss Studien der Umweltorganisationen benötigt ein Einfamilienhaus, das 1970 erstellt wurde, durchschnittlich 12 bis 15 l Heizöl pro m2 für Heizung und Warmwasser. Bei einem Standard- Einfamilienhaus Baujahr 2003 sind es noch immer 9 l. Ein Wohnhaus im Minergie-P-Standard benötigt nur noch 3 l. Im Passivhaus Baujahr 2003 lässt sich mit nur 1,5 l behaglich wohnen.
Die Reduktion der CO2-Emissionen ist nicht primär ein Problem der Hauseigentümer, sondern eines unserer Gesellschaft. Von den Hauseigentümern kann nicht verlangt werden, dass sie die notwendigen Investitionen in die Aussenhülle von Gebäuden oder die Modernisierung der Wärmetechnik alleine tätigen. Energetisch relevante Investitionen in Wohnhäuser müssen daher von den direkt oder indirekt profitierenden Bewohnern getragen werden – und zwar ungeachtet dessen, ob es sich dabei um Eigentümer oder Mieter handelt. Bisher steht dem aber das Mietrecht im Wege. Solche Hindernisse gilt es zu beseitigen: Das Mietrecht ist daher so zu ändern, dass die beim Vermieter anfallenden Kosten vollumfänglich auf die Mieten überwälzt werden können.
Handlungsbedarf besteht aber auch auf anderen Rechtsgebieten. Zum Beispiel bei den Bauvorschriften. In unseren kleinräumigen Verhältnissen werden die Abstände zwischen Gebäuden bzw. zur Nachbargrenze sehr oft so klein wie zulässig gehalten. Zusätzliche Schichten von Isolationsmaterial auf den Fassaden führen dann zu einer Unterschreitung dieser Minimalabstände. Auch hier ist eine zweckgerichtete Flexibilität gefragt, ohne welche vielerorts die gewünschte Wärmedämmung gar nicht möglich ist.

Albert Leiser
 
     
  (vgl. S. 399ff zum Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen)  
     
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