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HEV 7/2007 Inhaltsverzeichnis
Umwelt

     
  Energetische Investitionen sollen
mietzinsrelevant werden
* Paco Oliver
 
     
  In HEV 6/2007 forderte Direktor Albert Leiser: «Energetisch relevante Investitionen in Wohnhäuser müssen daher von den direkt oder indirekt profitierenden Bewohnern getragen werden – und zwar ungeachtet dessen, ob es sich dabei um Eigentümer oder Mieter handelt. Bisher steht dem aber das Mietrecht im Wege. Solche Hindernisse gilt es zu beseitigen: Das Mietrecht ist daher so zu ändern, dass die beim Vermieter anfallenden Kosten vollumfänglich auf die Mieten überwälzt werden können.» Diesem Ziel sind wir nun einen Schritt näher gekommen.
Am 11. Juni 2007 verabschiedete das Bundesparlament endgültig die Motion «Verbesserte Überwälzung energetisch wirksamer Massnahmen im Gebäudebereich». Sie beauftragt den Bundesrat, die Verordnung über Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen so zu ergänzen, dass energetische Verbesserungen explizit als Mehrleistungen gelten, deren Kosten auf die Mieten überwälzt werden können. Welche Massnahmen als energetische Verbesserungen gelten, regelt die Motion ebenso:
 
     
 
Massnahmen zur Verminderung der Energieverluste der Gebäudehülle
   
Massnahmen zur rationelleren Energienutzung
   
Massnahmen zur Verminderung der Emissionen bei haustechnischen Anlagen
   
Massnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien
   
Kosten für den Ersatz von Haushaltgeräten mit grossem Energieverbrauch
 
     
  Bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat die verlangte Ergänzung raschestmöglich in der Verordnung umsetzt.  
     
  * Redaktor, lic. iur.  
 
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