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In HEV 6/2007 forderte Direktor
Albert Leiser: «Energetisch relevante Investitionen
in Wohnhäuser müssen daher von
den direkt oder indirekt profitierenden
Bewohnern getragen werden – und zwar
ungeachtet dessen, ob es sich dabei um
Eigentümer oder Mieter handelt. Bisher
steht dem aber das Mietrecht im Wege.
Solche Hindernisse gilt es zu beseitigen: Das
Mietrecht ist daher so zu ändern, dass die
beim Vermieter anfallenden Kosten vollumfänglich
auf die Mieten überwälzt werden
können.» Diesem Ziel sind wir nun einen
Schritt näher gekommen.
Am 11. Juni 2007 verabschiedete das
Bundesparlament endgültig die Motion
«Verbesserte Überwälzung energetisch
wirksamer Massnahmen im Gebäudebereich». Sie beauftragt den Bundesrat, die
Verordnung über Miete und Pacht von
Wohn- und Geschäftsräumen so zu ergänzen,
dass energetische Verbesserungen
explizit als Mehrleistungen gelten, deren
Kosten auf die Mieten überwälzt werden
können. Welche Massnahmen als energetische
Verbesserungen gelten, regelt die
Motion ebenso: |
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Massnahmen zur Verminderung der
Energieverluste der Gebäudehülle |
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Massnahmen zur rationelleren Energienutzung |
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Massnahmen zur Verminderung der
Emissionen bei haustechnischen Anlagen |
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Massnahmen zum Einsatz erneuerbarer
Energien |
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Kosten für den Ersatz von Haushaltgeräten
mit grossem Energieverbrauch |
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Bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat die
verlangte Ergänzung raschestmöglich in der
Verordnung umsetzt. |
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