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HEV 8/2007 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Bewährt und gerecht – Pauschalen
  Die erste Erhöhung des für die Mietzinsanpassungen massgeblichen Hypothekarzinsfusses durch die ZKB nach einer langen Phase rückläufiger Zinsen hat für Bewegung auf dem Mietsektor gesorgt. Auf der politischen und gesetzgeberischen Ebene ist es relativ ruhig geblieben. Das muss im Zusammenhang mit den verschiedenen gescheiterten Anläufen gesehen werden, die Mieten von den Hypothekarzinsen zu entkoppeln. Dem Vernehmen nach sucht man in Bern zum x-ten Mal nach der Quadratur des Kreises, doch scheint es unwahrscheinlich, dass das Wunder diesmal gelingt. Kann über die Zukunft der Koppelung politisch debattiert werden, so ist ihre Gegenwart rechtlich klar. Es erstaunt daher wenig, dass die Diskussion einen anderen Angelpunkt benötigte und der Mieterverband meint, ihn bei der Kostensteigerungspauschale gefunden zu haben.
Dabei geht es einerseits um die Frage, inwieweit im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Kostensteigerungen Pauschalen überhaupt zulässig sind. Wir haben in HEV 7/07 (S. 499 ff) darauf verwiesen, dass es sich in Ermangelung einer gesetzlichen Regelung förmlich aufdrängt, es analog zu den Hypothekarzinsen und der Teuerung zu handhaben – d.h. unabhängig von der konkreten Situation des Vermieters nach einem fiktiven Rechnungsmodell pauschaliert. Dass das Bundesgericht dies anders sieht, steht auf einem anderen Blatt.
Die Pauschalierung entspricht nicht nur einem Bedürfnis der Praxis, sie beinhaltet den grossen Vorteil, dass durch sie die Mietzinsentwicklung vor abrupten Sprüngen bewahrt wird. Solche könnte es einerseits in Perioden besonders hoher Teuerung geben. Das heisst ausgerechnet dann, wenn alles sowieso schon teurer wird und die Kasse der Mieter belastet, würden die Mieten am steilsten ansteigen. Anderseits müsste der Mieter stets dann mit Mietzinserhöhungen rechnen, wenn in grösserem Umfang Unterhaltsarbeiten ausgeführt wurden, und nicht wie heute, nur nach wertvermehrenden Investitionen.
Der Hauseigentümerverband hat sich in seinen Empfehlungen immer für massvolle Mietzinsanpassungen ausgesprochen. Insbesondere hat er sich auch in den Jahren starker Inflation, in denen die effektiven Kostensteigerungen ein Mehrfaches ausmachten, wie beispielsweise in den 70er Jahren, mit Teuerungsraten von 7 und mehr Prozent, nie für eine höhere Pauschale als 1 Prozent stark gemacht, statt der an sich berechtigten 3 oder mehr. Damit hat er einer weiteren Anheizung der Inflation einen Riegel geschoben. Zweifellos wissen das viele Mieter zu würdigen und behalten auch in den jetzigen Zeiten geringerer Teuerung das Ganze im Auge.

Albert Leiser
 
     
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