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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich |
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Bewährt und gerecht – Pauschalen |
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Die erste Erhöhung des für die Mietzinsanpassungen
massgeblichen Hypothekarzinsfusses
durch die ZKB nach einer langen Phase
rückläufiger Zinsen hat für Bewegung auf
dem Mietsektor gesorgt. Auf der politischen
und gesetzgeberischen Ebene ist es relativ
ruhig geblieben. Das muss im Zusammenhang
mit den verschiedenen gescheiterten
Anläufen gesehen werden, die Mieten von
den Hypothekarzinsen zu entkoppeln. Dem
Vernehmen nach sucht man in Bern zum
x-ten Mal nach der Quadratur des Kreises,
doch scheint es unwahrscheinlich, dass das
Wunder diesmal gelingt. Kann über die Zukunft
der Koppelung politisch debattiert werden,
so ist ihre Gegenwart rechtlich klar. Es
erstaunt daher wenig, dass die Diskussion
einen anderen Angelpunkt benötigte und der
Mieterverband meint, ihn bei der Kostensteigerungspauschale
gefunden zu haben.
Dabei geht es einerseits um die Frage,
inwieweit im Zusammenhang mit der Geltendmachung
von Kostensteigerungen Pauschalen
überhaupt zulässig sind. Wir haben in
HEV 7/07 (S. 499 ff) darauf verwiesen, dass
es sich in Ermangelung einer gesetzlichen
Regelung förmlich aufdrängt, es analog zu
den Hypothekarzinsen und der Teuerung zu
handhaben – d.h. unabhängig von der konkreten
Situation des Vermieters nach einem
fiktiven Rechnungsmodell pauschaliert. Dass
das Bundesgericht dies anders sieht, steht auf
einem anderen Blatt.
Die Pauschalierung entspricht nicht nur
einem Bedürfnis der Praxis, sie beinhaltet
den grossen Vorteil, dass durch sie die Mietzinsentwicklung
vor abrupten Sprüngen bewahrt
wird. Solche könnte es einerseits in
Perioden besonders hoher Teuerung geben.
Das heisst ausgerechnet dann, wenn alles sowieso schon teurer wird und die Kasse der
Mieter belastet, würden die Mieten am steilsten
ansteigen. Anderseits müsste der Mieter
stets dann mit Mietzinserhöhungen rechnen,
wenn in grösserem Umfang Unterhaltsarbeiten
ausgeführt wurden, und nicht wie heute,
nur nach wertvermehrenden Investitionen.
Der Hauseigentümerverband hat sich in
seinen Empfehlungen immer für massvolle
Mietzinsanpassungen ausgesprochen. Insbesondere
hat er sich auch in den Jahren starker
Inflation, in denen die effektiven Kostensteigerungen
ein Mehrfaches ausmachten, wie
beispielsweise in den 70er Jahren, mit Teuerungsraten
von 7 und mehr Prozent, nie für
eine höhere Pauschale als 1 Prozent stark
gemacht, statt der an sich berechtigten 3
oder mehr. Damit hat er einer weiteren
Anheizung der Inflation einen Riegel geschoben.
Zweifellos wissen das viele Mieter zu
würdigen und behalten auch in den jetzigen
Zeiten geringerer Teuerung das Ganze im
Auge.
Albert Leiser |
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