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Am 23. Januar 2006 führte der HEV
Zürich eine Veranstaltung mit ERZ durch, an
welcher über das Containerprojekt informiert
wurde. ERZ versicherte damals, alles im Griff
zu haben und sich mit den Eigentümern gütlich
arrangieren zu können. Offenbar irrte da
ERZ: Mit der Realisierung harzt es, die Probleme
sind grösser als erwartet, der Termin
musste massiv hinausgeschoben werden.
Offenbar hat ERZ entweder das Projekt zu
wenig sorgfältig vorbereitet und die Schwierigkeiten
nicht vorausgesehen oder es hat
sich selber, dem Gemeinderat und den Stadtbewohnern
Sand in die Augen gestreut und
gehofft, die Probleme lösten sich dann schon
von selber.
Das anfänglich noch geneigte Publikum
hat inzwischen auch die Container zu sehen
bekommen und ist von deren Attraktivität
nicht bestochen. Auch wenn kaum jemand
sich wünscht, die Stadt Zürich hätte für das
Design der Container einen Wettbewerb
durchgeführt, erscheint es doch als merkwürdig,
dass dies für zwei, drei Bootshäuschen
oder eine Handvoll Marronihäuschen getan
wurde, nicht aber für die mehreren Tausend
Abfallcontainer. Kurz: Die Liebe der Zürcher
zum Containerprojekt geht durch eine eher
schwierige Phase. Der eine erinnert sich
wehmütig an die zu immer neuen Stillleben
arrangierten Abfallsäcke und anderen erscheint
die Kakophonie der altehrwürdigen
Ochsner-Kübel beim Leeren als Teil einer
Symphonie der Grossstadt. Beide von Musikund
Kunstbanausen zerstört, zugunsten
ästhetisch höchst fragwürdiger, in Form und
Farbe eigentlich nicht einmal diskutabler
Container. Hat schon jemand daran gedacht,
sie im Rahmen eines Wettbewerbs (Kühe und
Bänke lassen grüssen.) umgestalten zu lassen?
Für Gesprächsstoff in den internationalen
Gazetten wäre sicher gesorgt. «Little
big town’s garbage chic.»
Malen wir den Teufel aber lieber nicht an
die Wand. Es geht uns heute um etwas anderes:
Seinerzeit bemühte sich unser Direktor,
Gemeinderat Albert Leiser, in der Kommission
erfolglos um eine Ausnahmeklausel. Wie er in
HEV 2/06 schrieb, sah er die Schwierigkeiten
voraus: «Es ist jetzt schon abzusehen, dass die
Gleichbehandlung aller Grundeigentümer
nicht möglich sein wird. Dazu sind die Platzverhältnisse
zu unterschiedlich, mancherorts
kann man kaum von Spielraum sprechen. Die
Akzeptanz des gesamten Projekts wird nicht
zuletzt davon abhängen, wie flexibel sich die
ausführenden Stellen zeigen. Wir gehen
daher davon aus, dass diese, dort wo die
räumlichen Gegebenheiten keinen Spielraum
bieten, Spielraum bei der Interpretation der
Abfallverordnung orten. Sollte sich weisen,
dass Letztere den Handlungsspielraum von ERZ zu eng begrenzt, müsste eine rasche
Revision ins Auge gefasst werden.»
Inzwischen haben die Hauseigentümer in
einigen Stadtquartieren ihre Erfahrungen
gemacht. In den meisten Fällen hat sich eine
praktikable Lösung finden lassen. Was passiert
aber in jenen Fällen, in welchen sich
allem guten Willen zum Trotz einfach keine
auch aus der Sicht des Hauseigentümers
zumutbare Lösung finden lässt? «Die Sprecher
von ERZ geben sich im Ton äusserst partnerschaftlich:
Lösungen sollen gemeinsam
gefunden werden. Es wird seitens ERZ nichts
diktiert. Einstweilen. Denn ERZ wurde nicht
müde, zu wiederholen, dass letztlich jeder
Hauseigentümer auf seinem Grundstück
einen Standort für seinen Container schaffen
muss. Zwar wurde es nicht ausgesprochen,
aber es klang doch sehr nach ‹und bist du
nicht willig, so brauch ich Gewalt›. Unter der
partnerschaftlichen Oberfläche schimmerte
hoheitliches Gebaren durch.» Schrieb Albert
Leiser seinerzeit dazu.
Bis jetzt sind uns zwar Probleme zu Ohren
gekommen, deren Behandlung befand sich
aber stets in der Phase des Verhandelns.
Nichts würde uns mehr freuen, als wenn sich
unsere Bedenken als unnötig erweisen sollten
und die Probleme sich inzwischen zwischen
Eigentümern und ERZ gütlich haben lösen
lassen. An diese optimistische Variante glauben
wir aber nicht so recht. Wir möchten
daher wissen, ob es Fälle gibt, in denen die
Aussicht auf eine gütliche Lösung eher trüb
ist oder gar nicht mehr besteht. Wir bitten Sie
daher, falls Sie in einen solchen Fall involviert
sind, uns denselben kurz schriftlich zu schildern.
Aufgrund Ihrer Erfahrungen liesse sich
dann beschliessen, ob und in welcher Form
eine Änderung der Abfallverordnung der
Stadt Zürich bzw. deren Ergänzung durch
eine Ausnahmeregel in Angriff genommen
werden muss. |
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