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HEV 1/2008 Inhaltsverzeichnis
Umfrage ERZ

     
  Containerprojekt –
Teilen Sie uns mit, wo’s klemmt
* Paco Oliver
 
     
  Am 23. Januar 2006 führte der HEV Zürich eine Veranstaltung mit ERZ durch, an welcher über das Containerprojekt informiert wurde. ERZ versicherte damals, alles im Griff zu haben und sich mit den Eigentümern gütlich arrangieren zu können. Offenbar irrte da ERZ: Mit der Realisierung harzt es, die Probleme sind grösser als erwartet, der Termin musste massiv hinausgeschoben werden. Offenbar hat ERZ entweder das Projekt zu wenig sorgfältig vorbereitet und die Schwierigkeiten nicht vorausgesehen oder es hat sich selber, dem Gemeinderat und den Stadtbewohnern Sand in die Augen gestreut und gehofft, die Probleme lösten sich dann schon von selber.
Das anfänglich noch geneigte Publikum hat inzwischen auch die Container zu sehen bekommen und ist von deren Attraktivität nicht bestochen. Auch wenn kaum jemand sich wünscht, die Stadt Zürich hätte für das Design der Container einen Wettbewerb durchgeführt, erscheint es doch als merkwürdig, dass dies für zwei, drei Bootshäuschen oder eine Handvoll Marronihäuschen getan wurde, nicht aber für die mehreren Tausend Abfallcontainer. Kurz: Die Liebe der Zürcher zum Containerprojekt geht durch eine eher schwierige Phase. Der eine erinnert sich wehmütig an die zu immer neuen Stillleben arrangierten Abfallsäcke und anderen erscheint die Kakophonie der altehrwürdigen Ochsner-Kübel beim Leeren als Teil einer Symphonie der Grossstadt. Beide von Musikund Kunstbanausen zerstört, zugunsten ästhetisch höchst fragwürdiger, in Form und Farbe eigentlich nicht einmal diskutabler Container. Hat schon jemand daran gedacht, sie im Rahmen eines Wettbewerbs (Kühe und Bänke lassen grüssen.) umgestalten zu lassen? Für Gesprächsstoff in den internationalen Gazetten wäre sicher gesorgt. «Little big town’s garbage chic.»
Malen wir den Teufel aber lieber nicht an die Wand. Es geht uns heute um etwas anderes: Seinerzeit bemühte sich unser Direktor, Gemeinderat Albert Leiser, in der Kommission erfolglos um eine Ausnahmeklausel. Wie er in HEV 2/06 schrieb, sah er die Schwierigkeiten voraus: «Es ist jetzt schon abzusehen, dass die Gleichbehandlung aller Grundeigentümer nicht möglich sein wird. Dazu sind die Platzverhältnisse zu unterschiedlich, mancherorts kann man kaum von Spielraum sprechen. Die Akzeptanz des gesamten Projekts wird nicht zuletzt davon abhängen, wie flexibel sich die ausführenden Stellen zeigen. Wir gehen daher davon aus, dass diese, dort wo die räumlichen Gegebenheiten keinen Spielraum bieten, Spielraum bei der Interpretation der Abfallverordnung orten. Sollte sich weisen, dass Letztere den Handlungsspielraum von ERZ zu eng begrenzt, müsste eine rasche Revision ins Auge gefasst werden.»
Inzwischen haben die Hauseigentümer in einigen Stadtquartieren ihre Erfahrungen gemacht. In den meisten Fällen hat sich eine praktikable Lösung finden lassen. Was passiert aber in jenen Fällen, in welchen sich allem guten Willen zum Trotz einfach keine auch aus der Sicht des Hauseigentümers zumutbare Lösung finden lässt? «Die Sprecher von ERZ geben sich im Ton äusserst partnerschaftlich: Lösungen sollen gemeinsam gefunden werden. Es wird seitens ERZ nichts diktiert. Einstweilen. Denn ERZ wurde nicht müde, zu wiederholen, dass letztlich jeder Hauseigentümer auf seinem Grundstück einen Standort für seinen Container schaffen muss. Zwar wurde es nicht ausgesprochen, aber es klang doch sehr nach ‹und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt›. Unter der partnerschaftlichen Oberfläche schimmerte hoheitliches Gebaren durch.» Schrieb Albert Leiser seinerzeit dazu.
Bis jetzt sind uns zwar Probleme zu Ohren gekommen, deren Behandlung befand sich aber stets in der Phase des Verhandelns. Nichts würde uns mehr freuen, als wenn sich unsere Bedenken als unnötig erweisen sollten und die Probleme sich inzwischen zwischen Eigentümern und ERZ gütlich haben lösen lassen. An diese optimistische Variante glauben wir aber nicht so recht. Wir möchten daher wissen, ob es Fälle gibt, in denen die Aussicht auf eine gütliche Lösung eher trüb ist oder gar nicht mehr besteht. Wir bitten Sie daher, falls Sie in einen solchen Fall involviert sind, uns denselben kurz schriftlich zu schildern. Aufgrund Ihrer Erfahrungen liesse sich dann beschliessen, ob und in welcher Form eine Änderung der Abfallverordnung der Stadt Zürich bzw. deren Ergänzung durch eine Ausnahmeregel in Angriff genommen werden muss.
 
     
     
  Probleme mit dem Containerstandort?
Lässt sich aus topografischen Gründen kein zumutbarer Standort für die Container finden? Lassen die Platzverhältnisse auf dem Grundstück oder in unmittelbarer Umgebung das Aufstellen der Container nicht zu? Haben Sie sich aus anderen Gründen nicht mit ERZ einigen können? Beschreiben Sie den Fall kurz schriftlich und schicken Sie diese Beschreibung an:
HEV Zürich, Containerprojekt, Postfach, 8038 Zürich
 
 
     
  * lic. iur., Redaktor «Zürcher Hauseigentümer»  
 
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