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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich |
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Wofür denn Spielregeln? |
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Schlechtes Vorzeichen für die Mietrechtsrevision |
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Der seit diesem Jahr geltende Referenzzinssatz
für Mietzinsanpassungen wurde in
erster Linie auf Drängen des Mieterverbandes
eingeführt. Dieser wollte mit einem
geglätteten Durchschnittszins vermeiden,
dass schroffe Erhöhungen des Hypothekarzinses,
wie sie in der Vergangenheit gelegentlich
vorgekommen sind, direkt auf die
Mieten durchschlagen. Nun zeichnet sich
vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise
aber ein Szenario ab, das sich niemand so
ausgemalt hatte. Der bisher mietzinsrelevante
Hypothekarzins der ZKB macht den
grössten Sprung – oder vielmehr Sturz – seiner
Geschichte und erreicht ein Rekordtief
von 2,5 %. Der mietzinsrelevante Referenzzinssatz
verharrt aber auf 3,5%.
Nach der «alten» Regelung hätten die
Mieter nun Anspruch auf eine erhebliche
Mietzinssenkung. Aufgrund der erwähnten
Änderung im Mietrecht bleibt der Schritt der
ZKB jedoch ohne direkte Wirkung auf die
Mieten. Zwar wird er in die Berechnung
des Referenzzinssatzes einfliessen, aber unvermeidlicherweise
mit einer zeitlichen Verzögerung
und allenfalls verwässert durch andere,
weniger stark sinkende Zinssätze abgedämpft
(vgl. Seite 825). Es entspricht
gerade dem Sinn des Referenzzinssatzes, dass
die Ausschläge der Hypothekarzinssätze einzelner
Banken sich nicht direkt auswirken,
sondern durch die Entwicklung anderer
Hypothekarzinssätze gemildert werden. Der
neu ermittelte Durchschnittssatz entspricht
den von den Eigentümern tatsächlich bezahlten
Hypothekarzinsen am Stichtag. Denn
wegen der vorherrschenden Festhypotheken
werden die meisten Hauseigentümer noch lange nicht in den Genuss einer Zinsreduktion
kommen.
Wenn es jetzt nicht zu der vom Mieterverband
geforderten breiten Mietzinssenkung
kommt, so heisst das keineswegs, dass
private Hauseigentümer «Abzocker» sind,
wie er dies immer wieder behauptet. Im
Gegenteil, sie nehmen ihre volkswirtschaftliche
Verantwortung sehr wohl wahr und sind
an einem guten langfristigen Verhältnis mit
ihren Mietern interessiert. So werden nicht
selten neue Abgaben und Gebühren stillschweigend
von den Eigentümern getragen
und nicht auf die Mieten überwälzt. Sie halten
sich auch an die geltenden Spielregeln.
Die Reaktion des Mieterverbandes auf die
Zinsbewegungen zeigen dagegen, dass ihn
Spielregeln wenig interessieren. Das lässt im
Hinblick auf die bevorstehende Mietrechtsrevision
nichts Gutes erahnen.
Albert Leiser |
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