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Der Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ)
hat für das Jahr 2009 den bisherigen Prämiensatz von 0,32 Promille
der Versicherungssumme der Gebäude unverändert festgelegt. |
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Der Prämiensatz von 32 Rappen je
tausend Franken Versicherungssumme des
Gebäudes setzt sich unverändert zusammen
aus 22 Rappen Versicherungsprämie
(inkl. 5% Eidg. Stempelabgabe) und
10 Rappen Brandschutzabgabe. Die Versicherungsprämie
deckt die Gebäuderisiken
gegen Feuer- und Elementarschäden.
Die Prämie für die Deckung der baulichen
Erdbebenschäden wird seit 1990
vollumfänglich aus dem Erdbebenfonds
finanziert und belastet somit die Gebäudeeigentümer
nicht. Die Brandschutzabgabe
beträgt zehn Rappen je tausend Franken
Versicherungssumme des Gebäudes. Sie
deckt die Kosten der Kantonalen Feuerpolizei
und der Kantonalen Feuerwehr. Darin
enthalten sind auch die kantonalen Beiträge
an die kommunalen Feuerwehren sowie an
die baulichen und technischen Brandschutzmassnahmen.
Da der Versicherungsindex per 1. Januar
2009 teuerungsbedingt von 970 auf 1025
Punkte erhöht worden ist (vgl. HEV 10/08),
steigen die Gebäudeversicherungswerte
und damit auch die Prämien gegenüber
2008 um 5,67 Prozent. |
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