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Viel Lärm um nichts * Paco Oliver |
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Nach der Behauptung eines Internet-Vergleichsdienstes, lärmbedingte Mietzinsreduktionen seien durchsetzbar, hat der Mieterinnenund
Mieterverband Schweiz eine öffentliche Kampagne zum Thema Mietzinsherabsetzungen wegen Fluglärmimmissionen gestartet. Die Rechtslage ist aber seit dem Bülacher Urteil, wonach
Fluglärm keinen Mangel darstellt, für den der Vermieter haftbar gemacht werden kann, unverändert. Für die betroffenen Hauseigentümer besteht diesbezüglich kein
Handlungsbedarf. |
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Über den praktischen Nutzen des Vergleichsdienstes sich Gedanken zu machen, lohnt sich übrigens nicht. Dazu ist dieser viel zu
undifferenziert. |
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Der Pressemitteilung des HEV Zürich vom 16.5.03, bzw. dem Beitrag «Fluglärm als Mangel der Mietsache?» in
HEV 4/2004 (S. 252) ist eigentlich nichts beizufügen. Der HEV Schweiz hat die Situation in einer Pressemitteilung verdeutlicht: |
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Unhaltbare Forderung nach Mietzinsreduktion |
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