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Seit 1. Januar 2008 ist für die Mietzinsgestaltung nach der relativen
Methode ein für die ganze Schweiz geltender Referenzzinssatz massgebend.
Er wurde erstmals am 9. September 2008 veröffentlicht
und gelangt in unserer Tabelle auf Seite 748 erstmals zur Anwendung. |
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Wie bereits mitgeteilt, ist seit diesem
Jahr bei der Mietzinsgestaltung in der ganzen
Schweiz auf einen durch das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) bekannt
gegebenen Referenzzinssatz abzustellen. Dieser
stützt sich auf einen «volumengewichteten
Durchschnittszinssatz der auf Schweizer
Franken lautenden inländischen Hypothekarforderungen
der Banken in der Schweiz»
(Vgl. HEV 6/08). Er wird vierteljährlich erhoben
und wurde im September erstmals vom
Bundesamt für Wohnungswesen (BWO)
bekannt gegeben. Ab nun wird er vierteljährlich
neu berechnet. Publiziert wird er, wenn er
sich jeweils um mindestens 0,25% verändert
hat.
Der neue Referenzzinssatz wurde auf
3,5% festgelegt und liegt genau gleich hoch
wie der zuletzt veröffentlichte bisher mietzinsrelevante
Zinsfuss der ZKB. Damit fügt er sich
nahtlos in die bisherige Kalkulation ein. Da
sich an der Berechnung von Mietzinsanpassungen
nach der relativen Methode im Übrigen
nichts ändert, hat der Wechsel im Kanton
Zürich vorerst keine direkte Auswirkung. Das
lässt sich aus unserer Tabelle Mietzinsgestaltung
gut erkennen.
Abzuwarten bleibt, wie sich der Referenzzinssatz
weiterentwickelt. Der Entscheid der
Schweizerischen Nationalbank (SNB) von Anfang
Oktober, den Leitzins um 0,25% zu senken,
wird sehr begrüsst. Auf den Referenzzinssatz
hat er aber keinen unmittelbaren Einfluss.
Allerdings erwartet der HEV, dass die
Hypothekarbanken nachziehen und die Zinsen
für ihre inländischen Hypothekarforderungen
entsprechend senken. Das würde zweifellos
Mittel für eine Steigerung der Konsumnachfrage
frei machen, was angesichts der
Finanzkrise nur gewünscht werden kann. |
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