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HEV 11/2008 Inhaltsverzeichnis
Mietzinsgestaltung

     
  EVD statt ZKB  
  * Paco Oliver  
     
  Seit 1. Januar 2008 ist für die Mietzinsgestaltung nach der relativen Methode ein für die ganze Schweiz geltender Referenzzinssatz massgebend. Er wurde erstmals am 9. September 2008 veröffentlicht und gelangt in unserer Tabelle auf Seite 748 erstmals zur Anwendung.  
     
  Wie bereits mitgeteilt, ist seit diesem Jahr bei der Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz auf einen durch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) bekannt gegebenen Referenzzinssatz abzustellen. Dieser stützt sich auf einen «volumengewichteten Durchschnittszinssatz der auf Schweizer Franken lautenden inländischen Hypothekarforderungen der Banken in der Schweiz» (Vgl. HEV 6/08). Er wird vierteljährlich erhoben und wurde im September erstmals vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bekannt gegeben. Ab nun wird er vierteljährlich neu berechnet. Publiziert wird er, wenn er sich jeweils um mindestens 0,25% verändert hat.
Der neue Referenzzinssatz wurde auf 3,5% festgelegt und liegt genau gleich hoch wie der zuletzt veröffentlichte bisher mietzinsrelevante Zinsfuss der ZKB. Damit fügt er sich nahtlos in die bisherige Kalkulation ein. Da sich an der Berechnung von Mietzinsanpassungen nach der relativen Methode im Übrigen nichts ändert, hat der Wechsel im Kanton Zürich vorerst keine direkte Auswirkung. Das lässt sich aus unserer Tabelle Mietzinsgestaltung gut erkennen.
Abzuwarten bleibt, wie sich der Referenzzinssatz weiterentwickelt. Der Entscheid der Schweizerischen Nationalbank (SNB) von Anfang Oktober, den Leitzins um 0,25% zu senken, wird sehr begrüsst. Auf den Referenzzinssatz hat er aber keinen unmittelbaren Einfluss. Allerdings erwartet der HEV, dass die Hypothekarbanken nachziehen und die Zinsen für ihre inländischen Hypothekarforderungen entsprechend senken. Das würde zweifellos Mittel für eine Steigerung der Konsumnachfrage frei machen, was angesichts der Finanzkrise nur gewünscht werden kann.
 
     
  Richtsatz der ZKB – Referenzzinssatz des EVD  
     
  * lic. iur., Redaktor «Zürcher Hauseigentümer»  
 
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