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HEV 09/2001 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

 

Präsidentenkonferenz vom 22.8.2001
* Paco Oliver

Im Mittelpunkt der diesjährigen Präsidentenkonferenz des HEV Kanton Zürich stand der Fluglärm. Einleitend hielt Direktor Rolf Hegetschweiler fest, dass die vorübergehende Schliessung der Westpiste und das Auslaufen des Staatsvertrages mit Deutschland die Sicht der Region auf den Flughafen und die durch ihn verursachten Immissionen grundlegend verändert habe.
 
1946 betrachtete man die Flughafeneröffnung als eine Chance für die Entwicklung einer eher abseitigen Region. Auch die Abstimmung 1995 über den Ausbau verlief noch ohne nennenswerte Opposition. Und bei der Abstimmung 1999 ging es dann nicht mehr um den Ausbau, sondern «lediglich» um die Privatisierung des Flughafens.
  Der HEV Kanton Zürich hat sich Anbetrachts der gegensätzlichen Interessen verschiedener Sektionen bei den diversen Volksinitiativen nicht engagiert und ist auch den verschiedenen Interessengemeinschaften nicht beigetreten. Der Vorstand ist allerdings der Meinung, dass sich die betroffenen Sektionen für die Interessen ihre Mitglieder engagieren müssen.  
  Rechtsanwalt Dr. Peter Ettler, der sich seit längerem intensiv mit den rechtlichen Problemen um den Fluglärm beschäftigt, erläuterte die Auswirkungen der veränderten Fluglärmsituation für die Eigentümer betroffener Grundstücke.(1) Diese können, wo der Immissionsgrenzwert überschritten wird, bei eingezonten, bereits erschlossenen Gebieten von einem Bau- und Einrichtungsverbot bis zur Abzonung reichen.  
Bei den nicht erschlossenen und nicht eingezonten Gebieten kann die Überschreitung des Planungswertes zu einem Bauverbot und damit zu einer Ab- oder Auszonung führen. Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen sind grundsätzlich voll zu entschädigen. Der in der Praxis angelegte Massstab ist jedoch so streng, dass man sich diesbezüglich keinen Illusionen hingeben darf. Ungeklärt ist zudem die Frage der Verjährung allfälliger Ansprüche.
  Gegenwärtig ist also nicht nur der Ausgang der Luftverkehrsregelung völlig offen, sondern auch zahlreiche Rechtsfragen. Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht für die Eigentümer jedenfalls nicht. Für rechtzeitige und zweckmässige Information wird zu sorgen sein.  
   
  In der folgenden Diskussion kristallisierte sich heraus, dass neben dem Einsatz für eine faire Entschädigungspraxis nicht vergessen werden darf, dass die Einwohner der Region vor allem eines wollen: Rücksicht auf ihr Ruhebedürfnis.  
Wenig Verständnis fand sodann die Tatsache, dass Hauseigentümer die strengen Auflagen der Luftreinhalteverordnung bezüglich CO2- und Stickoxid-Bestimmungen einhalten müssen, der Flugverkehr aber davon befreit ist. Gefordert wurde sodann unter Anderem die Berücksichtigung der kumulativen Wirkung des Fluglärms des Militärflughafens.
  Anschliessend präsentierte die Arbeitsgruppe Kommunikation ihr Konzept «Kyburg-Forum». Unter diesem Namen soll ab 2002 die bisherige Regensberg-Tagung in Winterthur stattfinden. Angestrebt wird eine gewisse Öffnung der Teilnahme und eine Lockerung des Programms durch Einführung eines Rahmenprogramms. Das neue Konzept wird wohlwollend aufgenommen.  
 
     
 

Mit 148 zu 1 Stimmen (!) hat der Kantonsrat am 20.8.01 das neue Flughafenfondsgesetz in zweiter Lesung genehmigt.

po. Entschädigungsansprüche aus materiellen Enteignungen, die vom Kanton beglichen werden müssen, werden aus einem neuen Fluglärm-Fonds beglichen, der mit 300 Millionen Franken geäufnet wird. Aus diesem sollen auch Aufwendungen für Raumplanung im Zusammenhang mit dem Flughafen oder Rechtsstreitigkeiten für Entschädigungsforderungen vom Bund unterstützt werden.
 
     
 
(1) Siehe auch
HEV 12/1999, S. 609, RA Dr. P. Ettler: Entschädigung für Fluglärm (mit Checkliste)

HEV 1/2001, S. 44, M. Grädel: Erfolg für Flughafen-Anwohner!
HEV 2/2001, S. 100, RA Dr. P. Ettler: „Was bedeutet der Bundesgerichtsentscheid Dock Midfield für Grundeigentümer im Einzugsgebiet des Flughafens Zürich?“
HEV 4/2001, S. 226: Programm 2010, Schallschutz Flughafen Zürich
HEV 5/2001, S. 243, R. Hegetschweiler: Diskutieren bis zum Verkehrskollaps?
HEV 8/2001, S. 460, Entschädigungsbegehren infolge Fluglärms, Klärung der Verjährungsfrage veranlasst.

* Redaktor, lic. iur.

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